Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau: Frau in Regentonne ertränkt
DESSAU/BERGWITZ/MZ/AB. - Seine derzeitige Verlobte Ines K. (39), gegen die der Vorwurf der Beihilfe erhoben worden war, wurde freigesprochen.
Mit den Urteilen blieb die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau gestern unter dem Antrag von Staatsanwältin Heike Kropf. Sie hatte elf Jahre Haft gefordert. Allerdings sah das Schwurgericht unter Vorsitz von Manfred Steinhoff davon ab, den aus Altenhagen bei Neubrandenburg stammenden Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. "Wir gehen davon aus, dass er die Strafe als empfindlich erlebt und die Bedingungen des Vollzugs so auf ihn einwirken, dass es nicht zu neuen schweren Straftaten kommt", begründete Steinhoff die Entscheidung. Nicht erfüllt sah die Kammer die Merkmale für einen Mord. Konsens herrschte derweil darüber, dass der nun Verurteilte seine frühere Partnerin im Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit tötete. "Seine Ich-Bezogenheit, sein leichtes Beleidigtsein sind spezielle Persönlichkeitsstrukturen, die entsprechende Reaktionen hervorriefen", so der Vorsitzende. Dass das Schloss an der Eingangstür zum Haus in Bergwitz ausgewechselt worden war, habe der 41-Jährige vollkommen übersteigert als einen Angriff auf seine Person empfunden. Und weil dann die Frau seinen Vorwürfen widersprach, habe sich die ganze Wut in der Tat entladen.
"Für mich hat er bis heute nicht verstanden, welches Leid er anderen Menschen zufügte", sagte Staatsanwältin Kropf. Sie erinnerte daran, dass der nunmehr achtjährige Sohn des Paares von einer Minute zur anderen sowohl die Mutter als auch den Vater verlor.
Die Mutter und der Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Verteidiger Michael Zimmermann hielt derweil eine Freiheitsstrafe für angemessen, die unter zehn Jahren bleiben sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.