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D-Mark D-Mark: Apothekerin streitet für Schlafmünzen

11.11.2002, 19:38

Köthen/MZ/her. - Bange Stunden hat Marie Luise Fischer durchlebt. Seit zwölf Jahren führt sie in der Köthener Innenstadt eine Apotheke. "Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Zum Glück hat die Geschichte ein glimpfliches Ende genommen."

In guter Absicht, erzählt die 51-Jährige, hatte sie damals, im Juni dieses Jahres, für ihre Schlafmünzen-Aktion geworben. Acht Tage war Gelegenheit, bei ihr D-Mark-Reste los zu werden. Die Chefin der Mohrenapotheke fand nichts dabei. "Zu uns kommen viele ältere Leute, viele vom Land, die gebracht werden. Denen wollte ich einen Weg ersparen", sagt sie. Den Weg zur Landeszentralbank, um D-Mark in Euro umzutauschen.

Nichts als Service, meint die Apothekerin. Doch die Aktion geriet zum Streitfall, "weil irgendjemand mit unserer Idee nicht einverstanden war". Bis heute kennt Marie Luise Fischer den Auslöser des Streits nicht, der vor Gerichte enden sollte. Nach fünf Tagen nämlich war für die Schlafmünzen per Brief das Aus gekommen. "Ich sollte die Aktion sofort stoppen." Der Absender: die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg. Die hatte einen Verstoß gegen das Euro-Einführungsgesetz gewittert und mit derben Sanktionen gedroht: 250000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft. Fischer: "Ich habe sofort aufgehört." Und am nächsten Tag weitergemacht - mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung.

Das Landgericht Dessau hat den Rechtsstreit zwischen der Zentrale und der Apothekerin nun endgültig beendet - und Marie Luise Fischer Recht gegeben. Es mag sein, heißt es im Urteil, dass sich die Apothekerin auf diese Weise Kunden verschafft hat. Als unlauter betrachtete die Kammer das jedoch nicht. Sie, die Apothekerin, habe für den Kunden lediglich den zulässigen Umtausch des Geldes übernommen. Ein Service-Angebot also. Das sieht die Zentrale, die sich als Wettbewerbshüterin versteht, anders. Nach deren Auffassung bleibt die Aktion ein Verstoß gegen das Euro-Einführungsgesetz. "Aber wir akzeptieren dieses Urteil", erklärt die zuständige Rechtsanwältin Christine Köber. Die Rechtslage freilich interpretiere sie anders. Und auch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt sieht Wettbewerbsspielregeln verletzt. "Apotheker sollen zunächst die Versorgung mit Arzneimitteln garantieren und nicht schauen, wie sie noch mehr Kunden anlocken", bewertet Christine Heinrich, stellvertretende Geschäftsführerin der Kammer, den Fall. "Wir heißen das nicht für gut."

Marie Luise Fischer ist ernüchtert. "Da wird man für eine gute Idee noch vor Gericht zitiert." Dabei habe sie nicht einmal "großartig Gewinn" verbucht, dafür mehr Arbeit gehabt. "Ich weiß nicht, ob dieser Wirbel wirklich angemessen war."