Vorwurf: Von Anfang an zu groß gebaut
In der Petition heißt es: „ Durch die Schließung der Molkerei Bad Bibra entstehen der Bevölkerung enorme Mehrkosten bei den Abwassergebühren. Die Kläranlage Laucha wurde von Anfang an viel zu groß geplant, und das soll jetzt das Problem von uns Bürgern sein? Das wollen und können wir so nicht hinnehmen. Wir fordern die Schließung der Kläranlage Laucha, da wir Bürger mit der enormen finanziellen Belastung nicht klar kommen. Der Willkür von Behörden und Politikern müssen Grenzen gesetzt werden.“
Kommunalpolitiker halten die Petition nicht für schlüssig. Die Schließung der Kläranlage Laucha etwa ist ins Auge gefasst, wird aber kurzfristig zu keiner Kostenentlastung führen und erst einmal zusätzlich Geld kosten.
Eine Bittschrift, ein Ersuchen oder eine Beschwerde, also das, was sich meist hinter einer Petition verbirgt, kann jeder an eine Verwaltung oder politische Vertretung richten. Das Petitionsrecht ist ein allgemein anerkanntes demokratisches Recht, das jeder Bürger oder jede Gruppe von Bürgern in Anspruch nehmen kann. Der Bürger hat auch bei Nichtzuständigkeit des Adressaten ein Anrecht auf eine Antwort, gab eine Mitarbeiterin des Petitionsausschusses des Landtages auf eine Nachfrage unserer Zeitung Auskunft. Gegebenenfalls wird in der Antwort mitgeteilt, an welche zuständige Stelle die Petition zu richten ist. Eine Petition muss gewisse Anforderungen erfüllen, nicht zuletzt „ein konkretes Anliegen zum Inhalt haben, das eine sachliche Prüfung zulässt“. (stö)