1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Sachsen-Anhalt
  6. >
  7. Kommentar zum Urteil gegen Marla-Svenja Liebich: Der Rechtsstaat hat Stärke bewiesen

Kommentar zum Urteil gegen Marla-Svenja Liebich Der Rechtsstaat hat Stärke bewiesen

Der Fall Liebich zeigt: Es braucht eine Justiz, die geltende Gesetze durchsetzt und Straftaten konsequent ahndet.

Von Alexander Schierholz 14.05.2025, 18:25
Im Fall Liebich hätte man sich ein hartes Durchgreifen der Justiz schon früher gewünscht, meint unser Kommentator.
Im Fall Liebich hätte man sich ein hartes Durchgreifen der Justiz schon früher gewünscht, meint unser Kommentator. (Foto: MZ / Stedtler)

Naumburg/Halle/MZ - Erinnert sich noch jemand an die „Lex Liebich“? So nannten Kritiker 2020 den Versuch des damaligen Innenministers von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), Liebichs rechtsextreme Dauerbeschallung des Marktplatzes in Halle mit einer Verschärfung des Versammlungsrechtes zu unterbinden. Die Bezeichnung lässt schon erahnen, wie problematisch ein solches Unterfangen ist. Stets schwingt dabei der Eindruck mit, anders bekämen die Behörden das Problem nicht mehr in den Griff.

Aus der „Lex Liebich“ wurde bekanntlich nichts. Gut so. Es zeigt sich nun: Sie ist gar nicht notwendig. Es braucht keine auf Einzelpersonen zugeschnittenen Regelungen, die womöglich nur deren Opfermythos verstärken. Was es braucht, sind Staatsanwälte und Richterinnen, die geltende Gesetze durchsetzen und Straftaten konsequent ahnden.

Im konkreten Verfahren gegen Liebich haben sich seit 2023 drei Instanzen ausführlich mit den ihr zur Last gelegten Straftaten befasst – und sind zu dem Schluss gekommen: Die Verurteilung zu einer Haftstrafe ist richtig und angemessen. Ein Jahr und sechs Monate muss die Rechtsextremistin nun ins Gefängnis. In ihrem Fall hätte man sich ein solch hartes Durchgreifen schon früher gewünscht, aber sei’s drum. Mit dem Urteil am Mittwoch in Naumburg hat der Rechtsstaat Stärke bewiesen. Das ist eine gute Nachricht.