Verbrennen von Gartenabfällen Verbrennen: Rauchzeichen im März

Naumburg - Ab 1. März dürfen sie wieder lodern, die Gartenfeuer um Grün- und Astschnitt zu verbrennen. Zwar ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten, aber auch im Burgenlandkreis gelten, wie überhaupt bundesweit, einige Ausnahmen vom Verbrennungsverbot. Doch es gibt nach wie vor Befürworter und Gegner, und die kommen nicht unter einen Hut. Auch eine über den Burgenlandkreis angeschobene Umfrage zum Thema brachte am Ende keine Entscheidung für oder wider.
Landrat Götz Ulrich (CDU) wollte sich ursprünglich 2016 mit einer Bürgerbefragung parallel zur Landtagswahl eine klare Willensbekundung für ein Brennverbot erreichen und dann handeln. Die missverständliche Fragestellung schadete dem Vorhaben eher (wir berichteten). Dennoch war es Ulrichs erklärtes Ziel, die Ausnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Denn grundsätzlich gilt in Sachsen-Anhalt ein Verbot für das Verbrennen von Ast- und Grünschnitt. Der Landrat kann Ausnahmen gestatten, was Ulrichs Vorgänger im Amt auch taten. Deshalb gibt es im Kreis keine einheitliche Regelung, sondern eher einen Flickenteppich aus verschiedenen Ausnahmegenehmigungen. Doch auch da, wo das Verbrennen erlaubt ist, gilt einiges zu beachten.
„Beim Verbrennen sind die in der Verordnung geregelten Gebote und Verbote einzuhalten. Insbesondere ist das Verbrennen an gesetzlichen Feiertagen, so in diesem Jahr am Karfreitag, dem 30. März, untersagt“, so Ronny Just aus der Pressestelle des Burgenlandkreises. Die Bürger haben beim Verbrennen auf die Witterungsverhältnisse zu achten, um die Qualmbelästigung so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden. Bei starkem Wind, Regen oder Nebel darf also nicht verbrannt werden. Verboten ist natürlich das Verbrennen von Unrat, Farbe, Plastik, Reifen, Bauholz und Hausmüll. Erlaubt ist das Verbrennen von errichteten Haufwerken über eine Grundfläche von maximal vier Quadratmetern und einem Meter Höhe. Verboten ist es aber wiederum, das Haufwerk zu verbrennen, ohne es umzuschichten - wegen des Kleintierschutzes.
Nach wie vor gilt jedoch der Grundsatz, darauf verweist die Kreisverwaltung, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig durch Kompostierung zu verwerten sind, entweder durch Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostieranlagen beziehungsweise auf Sammelplätzen für Grün- und Astschnitt, wie auf dem Naumburger Wertstoffhof, eine der von der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (Awsas-AöR) im Burgenlandkreis betriebenen Annahmestellen. Dort können pflanzliche Gartenabfälle kostenfrei abgegeben werden.
Das Einhalten der Verbrennungsverordnung werde durch Mitarbeiter des Umweltamtes auch außerhalb der Dienstzeit kontrolliert, betont die Verwaltung. Hierbei festgestellte Verstöße würden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bürger sind aufgerufen, solche zu melden.
Eine Karte von Orten mit Verbrennungsverbot gibt es auf der Seite des Burgenlandkreises: www.burgenlandkreis.de