Streit Streit: Teure Taxifahrt wegen 15 Euro Rollstuhlgebühr

Naumburg - Was ist betriebswirtschaftlich notwendig? Und was ist bereits Diskriminierung? Diese Frage stellt sich im Fall einer Taxifahrt des Naumburgs Sven Härtel. Der Gehbehinderte, der im Rollstuhl sitzt, hatte beim Bad Kösener Taxiunternehmen Marno eine Fahrt vom Freyburger Bahnhof zur Neuenburg bestellt. Wie verabredet kam ein umgebautes Großraumtaxi, in das er mit seinem knapp 100 Kilo schweren elektrischen Rollstuhl dank einer Rampe hineinfahren kann. So weit, so gut.
35 Euro für eine kurze Fahrt
Die böse Überraschung kam dann aber an der Neuenburg, als der Fahrer 35 Euro von Sven Härtel verlangte. „Er wollte 20 Euro für die gefahrenen Kilometer und 15 Euro Gebühr für den Rollstuhl. Das Taxameter hatte er gar nicht erst eingeschaltet“, erinnert sich Härtel im Gespräch mit unserer Zeitung und spricht von Diskriminierung.
Auch die städtische Gleichstellungsbeauftragte Steffi Schikor hat kein Verständnis für den Vorfall. „Unabhängig von der rechtlichen Lage finde ich das rein menschlich verheerend.“ Der Bad Kösener Taxiunternehmer Marno Scherling hingegen sieht in dem Vorgehen des Fahrers nichts Ungewöhnliches. „Das ist bei solchen Fahrten unsere Standardgebühr. Die Umrüstung samt Tüv kostet 5000 Euro. Die muss ich ja irgendwie betriebswirtschaftlich wieder hereinbekommen. Die zahlt mir ja sonst niemand“, meint er.
Laut Amt nur fünf Euro Aufschlag
Dass ausgerechnet Behinderte damit zusätzlich zur Kasse gebeten werden, gefällt Scherling auch nicht. „Deswegen fragen wir ja seit Jahren, ob solche Umbauten nicht öffentlich subventioniert werden können. Aber keine Chance.“ Während Scherling die Extra-Rollstuhl-Gebühr also als ganz alltäglich empfindet, sieht man das in der Straßenverkehrsbehörde des Burgenlandkreises, der ja für die Taxi-Tarife zuständig ist, ganz anders. „Die Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen ist grundsätzlich kostenfrei“, erklärt Amtsleiterin Irene Ißleb. Lediglich für das Bestellen eines Großraumtaxis, wie es auch in der Spezial-Variante mit Rampe der Fall ist, darf - unabhängig von einer Behinderung - ein Aufschlag verlangt werden. Der beträgt aber nicht 15 Euro, wie im Fall von Sven Härtel, sondern lediglich fünf Euro.
Klar, dass sich der Naumburger deshalb abgezockt fühlt. An der Neuenburg angekommen, konnte er sich die teure Hinfahrt auch gar nicht leisten. Schließlich wollte er ja später wieder zurück. So gab ihm denn der Fahrer nach einigem Hin und Her einen Rabatt von zehn Euro.