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Schwaden überm Dorf Schwaden überm Dorf: Im Burgenlandkreis dürfen wieder Gartenabfälle abgefackelt werden

Von Birger Zentner 02.03.2017, 09:10
Ein Gartenfeuer lodert in Wildschütz.
Ein Gartenfeuer lodert in Wildschütz. Peter Lisker

Kleingörschen/Wildschütz - Der März war noch keine neun Stunden alt, da zogen sie wieder gen Himmel und quer durchs Dorf - die Rauchschwaden von Gartenfeuern. Als ob der eine oder andere nur sehnsüchtig darauf gewartet hat, endlich wieder das Streichholz an den zusammengeharkten und zusammengeholzten Scheiterhaufen im eigenen Garten halten zu können. Unter anderem in Kleingörschen qualmte es am Mittwochmorgen heftig, aber auch in Wildschütz. Im März und im Oktober ist es in vielen Orten des Burgenlandkreises erlaubt, die Flammen lodern zu lassen, während in einigen Städten und Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen es generell verboten ist, Rauchschwaden von Gartenfeuern aufsteigen zu lassen. Diese Diskrepanz löst seit Jahren Streit aus - unter Nachbarn und in der Politik.

Landrat Götz Ulrich für ein generelles Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen

Landrat Götz Ulrich (CDU) arbeitet ja seit mehr zwei Jahren daran, ein generelles Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen durchzusetzen beziehungsweise die Zahl der Ausnahmen vom allgemeinen Brennverbot drastisch zu reduzieren. Bislang ist es nicht soweit, allerdings baut die Abfallwirtschaft im Kreis die Möglichkeiten aus, Grünschnitt aus den Gärten anzunehmen. Dazu dient nun auch ein Pilotprojekt in Hohenmölsen und Lützen. „Bis zum 30. Juni wird einen Astschnittsammlung auf Abruf getestet“, sagt Ulrich. Die dabei gesammelten Erfahrungen werden nach seinen Worten in die Entscheidungsfindung einfließen, wenn es um weitere Einschränkungen oder gar den Wegfall der Verbrennungsverordnung geht. „Ich bleibe bei meinem Standpunkt, dass eine Entscheidung erst dann ergehen kann, wenn das System der Annahmestellen komplettiert ist und wir nach dem Modellversuch in Lützen und Hohenmölsen entschieden haben, ob wir die Sammlung auf den ganzen Burgenlandkreis ausweiten wollen“, erklärt Ulrich.

Brennverbot besteht bei bestimmten Witterungsbedingungen

Bei alldem bekommt er regelmäßig politischen Gegenwind. Einerseits weht der aus den Ortschaften und Kommunen, in denen nach wie vor Brennerlaubnis besteht. Andererseits auch aus der SPD im Burgenlandkreis. Deren Kreisvorsitzender und Fraktionschef im Kreistag, Rüdiger Erben, wird nicht müde, zu erklären, dass alles bleiben sollte, wie es im Moment ist.

Die Verbrennungsverordnung ist übrigens nachzulesen auf der Internetseite des Burgenlandkreises, wo es gleich auf der Starseite einen Link dazu gibt und auch zu einer Karte. Aus der geht hervor, wo und wann das Verbrennen erlaubt ist und wo ein generelles Verbot gilt.

Grundsätzlich weist das Umweltamt des Kreises laut einer Pressemitteilung darauf hin, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig zu kompostieren sind. Ein Brennverbot besteht bei bestimmten Witterungsbedingungen, vor allem Regen und Nebel. Außerdem dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden und keine Dinge aus dem Haushalt. Zum Anzünden dürfen auch keine Hilfen auf Mineralölbasis verwendet werden.

Das Umweltamt hat sich vorgenommen, in diesem Monat auch Kontrollen durchzuführen, auch außerhalb der normalen Dienstzeiten. Damit entspreche man den Hinweisen aus der Bevölkerung.

Das Umweltamt ist für Fragen unter Telefon 03443/37 22 41 oder 37 24 03 erreichbar.

Die Verordnung steht unter: www.burgenlandkreis.de

(mz)