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Prozess um Postraub von Freyburg Prozess um Postraub von Freyburg

Von Jana Kainz 05.11.2018, 10:06
Prozessakten im Gerichtssaal.
Prozessakten im Gerichtssaal. dpa

Halle (Saale)/Freyburg - DNA-Spuren auf Kabelbindern, mit denen eine Angestellte der einstigen Postagentur mit Bankgeschäft in Freyburg Anfang vergangenen Jahres um den Handgelenken an das Lenkrad ihres Autos gefesselt worden war, führten die Ermittler zu einem 28-Jährigen.

Seit Mitte September muss sich der Mann wegen räuberischer Erpressung vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle verantworten. Immerhin soll er am 18. Januar 2017 aus der Postagentur 20.000 Euro erbeutet haben. Die wichtigen Informationen zum unbemerkten Eindringen in die Agentur samt der Schlüssel habe er zuvor mit vorgehaltener Waffe von der gefesselten Angestellten erpresst.

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Von Beginn an des Strafprozesses schob der Angeklagte die Schuld von sich. Er habe damals nicht mehr in Bad Kösen, sondern bei seinen Eltern in Kiel gewohnt. Dazu hatte die Strafkammer bereits am ersten Verhandlungstag unter anderem seine Mutter als Zeugin gehört. Dennoch gibt es seine DNA-Spuren auf den Kabelbindern. Nicht wie diese darauf gekommen sind, sondern wie diese Kabelbinder in fremde Hände - die des angeblich eigentlichen Täters - gelangt seien, wie die Verteidigung meint, darum drehte sich alles während des jüngsten Prozesstages.

An diesem hatte die zwei Mann starke Verteidigung die Verlobte des Angeklagten in den Zeugenstand gebeten. Die 20-Jährige erzählte, wie ihr Verlobter ihr in Bad Kösen seine Kleingartenlaube gezeigt hatte. Diese habe er nach zwei Einbrüchen nicht mehr genutzt. Dass einst in dem zugemüllten Kleingarten auch Kabelbinder herumlagen, hielt die Verlobte auf Fotos fest. Diese Aufnahmen habe sie gezielt aufgenommen, weil ihr Verlobter, der da schon in Untersuchungshaft saß, meinte, dass er gespannt sei, wie seine Fingerabdrücke auf die Kabelbinder gelangt seien, mit der die Angestellte gefesselt worden war.

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Am Ende des Prozesstages beantragte die Verteidigung, den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Immerhin sitze ihr Mandant seit sechs Monaten in U-Haft. Über diesen Antrag soll am 6. November, dem Fortsetzungstermin, entschieden werden.

Bevor die Verlobte aussagte, verschaffte sich die Strafkammer einen Überblick über das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten. Demnach steht dieser noch bis Anfang 2020 unter Bewährung - wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung samt Freiheitsberaubung. (mz)