Notbetreuung

16.03.2020, 17:22

Noch am Dienstag werden im Burgenlandkreis Kinder bis zwölf Jahre, deren Eltern bisher keine andere Möglichkeit gefunden haben, in den Schulen, Kitas und Horten betreut. Ab Mittwoch ist dies laut Erlass des Landes sowie Schreiben von Stadt und Kreis nur noch möglich, falls beide Elternteile oder Alleinerziehende in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur nötig ist.

Zu den Bereichen zählen insbesondere Gesundheit (Kliniken, Pflege, Arztpraxen), Versorgung (Energie, Wasser, Lebens- und Arzneimittelproduktion), Öffentliche Verwaltung (Justiz, Polizei, Feuerwehr) sowie Schulen, Kitas, Horte, Jobcenter und ähnliches.

Man darf Kinder aber nur zur Betreuung bringen, wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen und keinen Kontakt zu infizierten Personen binnen der vergangenen 14 Tage hatten. Zudem dürfen sie sich nicht in einer Region aufgehalten haben, die durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wird. Möglich ist letzteres laut Stadt nur dann, wenn 14 Tage seit der Rückkehr aus dem Gebiet vergangen sind und das Kind keine Symptome zeigt.  (hbo)