Neuberechnung der Beiträge Neuberechnung der Beiträge: Kita-Gebühren im Wethautal steigen

Osterfeld - In der Verbandsgemeinde (VG) Wethautal müssen Eltern ab August für die Betreuung ihrer Kinder in den Kindertagesstätten und Horten tiefer in die Tasche greifen. Betroffen davon sind fast 700 Kinder. Für die achtstündige Betreuung eines Krippenkindes könnten Eltern dann statt zur Zeit 182 Euro monatlich 230 Euro bezahlen.
Für ein Kindergartenkind wären für die gleiche Zeit statt 118 dann 29 Euro mehr fällig. Und der höchste Satz für die Betreuung von Hortkindern würde 84 statt 75 Euro betragen, wobei Schulkinder für diesen Satz in der Schulzeit bis zu sechs und in den Ferien sogar bis zehn Stunden betreut werden.
Noch müssen die neuen Gebühren vom VG-Rat beschlossen werden
Noch müssen die neuen Gebühren vom VG-Rat beschlossen werden. Derzeit werden sie in den Elternkuratorien der Einrichtungen vorgestellt. Am Mittwochabend hatte der Schul- und Sozialausschuss der Verbandsgemeinde über den Vorschlag der Verwaltung für die neue Gebührengestaltung diskutiert.
Fakt ist, dass im aktuellen Haushalt des Wethautals im Bereich Kindertagesstätten ein Loch von rund 1,7 Millionen Euro klafft. Noch vor zwei Jahren war das Defizit knapp 300.000 Euro geringer. Grund dafür sind vor allem gestiegene Personalkosten. Bei der aktuellen Haushaltsdiskussion im Wethautal waren die Gemeinderäte deshalb überein gekommen, 100.000 Euro dieses Defizits über die Erhöhung von Elternbeiträgen abzubauen. Deshalb wurden die Beiträge in der Verwaltung neu kalkuliert. Dafür sind Belegungszahlen, Personalkosten aber auch Kosten für die Gebäude und das Umfeld sowie die diversen Einnahmen zusammengetragen worden.
Schwierigkeiten bei der Neukalkulation der Kita-Gebühren
Allerdings ergaben sich bei der Neukalkulation diverse Schwierigkeiten. Zum einen ist unklar, ob der Gesetzgeber verlangt, die Abschreibungen für Gebäude in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Das würde die Elternbeiträge noch weiter in die Höhe treiben. Hier einigte man sich, die Abschreibungen vorerst außen vor zu lassen.
In der VG Wethautal gibt es zehn Kindertagesstätten sowie drei Horte (siehe Karte). Dort werden im Monat in der Krippe 127, im Kindergarten 216 und im Hort 244 Kinder betreut. Hinzu kommen 13 Krippen-, 62 Kindergarten- und 34 Hortkinder, die im Wethautal leben, aber außerhalb der VG betreut werden. Dort zahlen die Eltern, die im Wethautal geltenden Gebühren. Die Differenz zu den realen Kosten trägt die VG.
Zum anderen berechnet das Land seine Zuschüsse an die VG für die Kitas auf der Grundlage der Kinderzahlen von 2016. 2018 ist aber die Anzahl der Krippenkinder im Wethautal deutlich gestiegen, was einen höheren Betreuungsaufwand bedeutet. Ab August sind deshalb in den Kitas in Osterfeld und Rathewitz zusätzliche Erzieher nötig.
Anteil der Elternbeteiligung an den ungedeckten Kosten
Doch die Gemeinderäte stecken bei der Gestaltung der Kitagebühren noch in einer anderen Bredouille. Denn schon bei der ersten Neukalkulation vor drei Jahren hatte man sich in der Kita-Satzung darauf geeinigt, nur 35 Prozent der ungedeckten Kosten auf die Eltern zu verteilen. Laut Gesetzgeber könnte die Kommune sogar die Hälfte dieser Kosten auf die Eltern umlegen. Doch in der Sitzung einigte man sich, den Anteil der Elternbeteiligung an den ungedeckten Kosten zu verschieben. Das bedeutet, dass Eltern von Krippenkindern einen 30-prozentigen Anteil tragen.
Bei den Hortkindern bleibt der aktuell gültige Anteil von 35 Prozent bestehen. Hier hat man lediglich ein weiteres Betreuungsmodell - zwei Stunden Hort in der Schulzeit und zehn Stunden in der Ferienzeit - eingeführt. Dafür müssten die Eltern 47 Euro monatlich zahlen. Auf einen 45-prozentigen Kostenanteil durch die Eltern verständigten sich die Ausschussmitglieder hingegen bei den Kindergartenkindern. Hier folgte man nicht dem Vorschlag der Verwaltung, die 40 Prozent vorschlug.
Ab Januar soll die Novelle des Kinderfördergesetzes in Kraft treten
Wäre man bei der einheitlichen 35-prozentigen Elternbeteiligung geblieben, hätten besonders die Eltern von Krippenkindern noch tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Für acht Stunden Krippenbetreuung hätten die dann 268 Euro und damit fast neunzig Euro mehr als jetzt berappen müssen. Kaum gestiegen und sogar teilweise gesunken wären hingegen die Tarife für die Kindergarten- und Hortbetreuung.
Eine Tatsache, die für die Ausschussmitglieder nicht nur unrealistisch ist, vor allem sehen sie das Solidarprinzip nicht gewahrt. Letztlich sollten die Gebühren so gestaltet sein, dass sie von allen Eltern bezahlbar sind. Insofern hat der Ausschuss die neue Gebührensatzung mit den Änderungen dem Rat zum Beschluss empfohlen. Allerdings wird die wohl nur ein halbes Jahr gelten. Denn ab Januar soll die Novelle des Kinderfördergesetzes in Kraft treten. (mz)