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Keine Löschanweisungen Keine Löschanweisungen: Risiko bei E-Autos bleibt unkalkulierbar

Von Angelika Andräs 17.05.2019, 07:23
Ein E-Auto an einer Ladestation
Ein E-Auto an einer Ladestation www.imago-images.de

Zeitz - Elektrofahrzeuge bleiben eine Herausforderung für die Feuerwehren. Das bestätigen auch die Antworten, die Landtagsabgeordnete Katja Bahlmann (Die Linke) auf eine Kleine Anfrage vom Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht (CDU) erhielt. Entgegen einer in den Medien aufgetauchten Aussage, dass es in absehbarer Zeit Löschanweisungen geben soll, heißt es ganz klar aus dem Ministerium: „Löschanweisungen sind nicht vorgeschrieben und werden durch die Hersteller nicht bereitgestellt.“

„Elektroautos sind relativ neu im Straßenverkehr. Insofern gibt es auch in Sachsen-Anhalt nur wenig Erfahrungen mit entsprechenden Unfällen“, erläutert Bahlmann, „vor allem die Lithium-Batterien der Fahrzeuge stellen die Feuerwehren vor große Probleme.“ Immerhin würden bei den Fahrzeugen Spannungen von 400 bis 600 Volt auf den Leitungen anliegen, wenn die Batterie nicht vom Bordnetz getrennt sei. „Wenn Einsatzkräfte am Unfallort eintreffen, erkennen sie nicht, ob das Fahrzeug stromlos ist.“ Das stelle eine unkalkulierbare Gefahr für die Einsatzkräfte dar.

E-Autos: Nicht nur Löschanweisung wird es nicht geben

Stahlknecht verweist darauf, dass bereits von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes Empfehlungen veröffentlicht worden seien. Dabei gebe es auch allgemeine Hinweise zu Grundsätzen bei der Brandbekämpfung.

Diese sollen offensichtlich ausreichen: Nicht nur Löschanweisung wird es nicht geben, auch eine Verständigung mit den Kommunen sei nicht geplant. Denn Brandschutz und Hilfeleistungen, so Stahlknecht, seien Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Die erhalten aber auch keine Unterstützung, um den erhöhten Anforderungen bei der Brandbekämpfung gerecht zu werden.

„Das Land unterstützt die Feuerwehren durch die Bereitstellung eines Merkblattes für Einsätze bei Ereignisse mit Elektrofahrzeugen“, zitiert Katja Bahlmann aus der Antwort, die sie erhalten hat. (mz)