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Erklärung des DHB Erklärung des DHB: "Einheitliche Vorgehensweise"

06.11.2020, 09:15

Die Vereine der 3. Liga, und damit auch der HC Burgenland, haben diese Erklärung des Deutschen Handballbundes (DHB) erhalten, in der es im Wortlaut unter anderem heißt:

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in einem offiziellen Schreiben Folgendes mitgeteilt: „Nach DOSB-Verständnis fallen alle Kaderathlet*innen (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und 2) sowie die 1.-3. Ligen in allen olympischen und nicht-olympischen Sportarten, die vierte Liga im Männerfußball sowie nationale und internationale Sportveranstaltungen, an denen professionelle Sportler*innen teilnehmen, in diesem Fall unter die Definition „Profisport“.“

Die 3. Liga Frauen und Männer des Deutschen Handballbundes erfüllen diese Voraussetzungen unstrittig und fallen demnach unter die Definition „Profisport“. In der 3. Liga sind teilweise Vertragsspieler*innen im Einsatz. Die Internationale Handball Federation (IHF) unterteilt die Spieler*innen in die Kategorien „Vertragsspieler“ und „Amateurspieler“. Vertragsspieler*innen werden Berufsspieler*innen gleichgesetzt. Eine weitergehende Unterscheidung gibt es nicht.

Um eine bundesweite einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten und auch wettbewerbsverzerrende Voraussetzungen für die einzelnen Vereine zu verhindern, ist der Zugang zu Sportstätten für die Vereine der 3. Liga und der Jugend-Bundesliga (JBLH, auch sie erhält den Profistatus, Anmerkung der Redaktion) von den zuständigen Behörden im November zu ermöglichen. Ein Individualtraining einzelner Spieler*innen (ausschließlich Berufs- und Kaderspieler*innen) ist bei einer Mannschaftssportart nicht möglich, und daher ist die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb der gesamten Mannschaft (jedoch ausschließlich diesem Personenkreis) zu ermöglichen.

Jeder Verein hat ein Hygienekonzept (Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung, Zu- und Abgangsregelung und so weiter), unter Berücksichtigung der Vorgaben des DHB, erstellt und bereits durch die zuständigen Behörden genehmigen lassen. Dieses dient als Basis für ein verantwortungsbewusstes Handeln.