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EC-Karte nach Traueranzeige gesperrt EC-Karte nach Traueranzeige gesperrt: Frau muss nachweisen dass sie lebt

Von Albrecht Günther 16.03.2016, 14:08
Giro- und ec-Karte
Giro- und ec-Karte dpa

Naumburg - Erika Barth ist noch immer fassungslos. Nach dem Tod ihrer Schwägerin hat die Naumburgerin - inmitten ihrer Trauer um einen geliebten Menschen - eine  scheinbar unglaubliche Geschichte erleben müssen. Sie selbst  war für  tot erklärt, ihre Geldkarte  der Sparkasse Burgenlandkreis deshalb gesperrt worden. „Ich musste nachweisen, dass ich noch lebe, dass es mich überhaupt noch gibt“, berichtet die Seniorin im Gespräch mit unserer Zeitung.

Auslöser für das tragische Geschehen war die Verwechslung des Vornamens in der Traueranzeige für die verstorbene Schwägerin. Die war im Auftrag eines Naumburger Bestattungsinstitutes in einer Wochenzeitung erschienen. Allerdings nicht mit dem  Vornamen der  toten Schwägerin,   sondern mit dem  von  Erika Barth, die sich um die Trauerfeier gekümmert und viele der notwendigen  Formalitäten erledigt hatte.  Da beide Frauen denselben Nachnamen tragen, war es offenbar durch eine Unachtsamkeit zu der Verwechslung gekommen. „Das Bestattungsinstitut hat sich inzwischen bei mir entschuldigt, in der Wochenzeitung ist  die Anzeige später - nun korrekt - nochmals veröffentlicht worden, dennoch hatte ich große Probleme“, so die Naumburgerin weiter.

"Die Karte ist gesperrt"

„Das geringste bestand wohl noch darin, den Leuten auf der Straße zu sagen, dass ich nicht tot bin, dass es mir im Gegenteil gesundheitlich ganz gut geht.“
Dann allerdings wollte die Frau mit ihrer EC-Karte  Geld abheben. Lapidare Auskunft des Automaten: Die Karte ist gesperrt. Frau Barth suchte die Sparkassen-Filiale in der Naumburger Jägerstraße auf, bat um Auskunft. Die Eigentümerin der Karte sei verstorben, deshalb habe die Sperrung vorgenommen werden müssen, erhielt sie  dort von einer Mitarbeiterin als Antwort. Frau Barth legte ihren Ausweis vor, verwies darauf, dass sie ja noch ganz lebendig sei. Woher die Sparkasse die Todesnachricht erhalten habe, darüber  wollte die Mitarbeiterin nichts sagen.  

„Möglicherweise, so vermute ich, aus der falschen Anzeige. Aber da gehört es sich doch, dass die Sparkasse  vor einer Sperrung die Daten, beispielsweise über das Einwohnermeldeamt, überprüft“, fordert Erika Barth. Außerdem sollten die Angehörigen verständigt werden. Glücklicherweise hat die Seniorin noch ein weiteres Konto bei einer anderen Bank, auf das auch die Rente gezahlt wird. „Ansonsten  wäre es schwierig geworden.“

Woher kamen Informationen?

Nach Aufklärung des Irrtums hat sich die Sparkasse Burgenlandkreis  bei Frau Barth entschuldigt, das Konto wurde wieder  freigegeben und  die Neuausstellung einer Geldkarte veranlasst.   
Allerdings bleibt die Frage: Woher wusste die Sparkasse vom angeblichen Tod Erika Barths? „In der Regel erfahren wir vom Tod eines Kontoinhabers durch Vorlage einer Sterbeurkunde, eines Erbscheins, Testaments nebst Eröffnungsprotokolls, eines anderen gerichtlichen Zeugnisses, aus dem der Tod des Erblassers ersichtlich ist, oder durch Kontoumschreibungen aus Anlass von Erbfällen“, informiert die  Pressesprecherin der Sparkasse Burgenlandkreis, Verena Fischer, auf Nachfrage unserer Zeitung.   Außerdem gibt sie Auskunft über das weitere Vorgehen der Bank in solchen Fällen. (mz)