EC-Karte nach Traueranzeige gesperrt EC-Karte nach Traueranzeige gesperrt: Frau muss nachweisen dass sie lebt

Naumburg - Erika Barth ist noch immer fassungslos. Nach dem Tod ihrer Schwägerin hat die Naumburgerin - inmitten ihrer Trauer um einen geliebten Menschen - eine scheinbar unglaubliche Geschichte erleben müssen. Sie selbst war für tot erklärt, ihre Geldkarte der Sparkasse Burgenlandkreis deshalb gesperrt worden. „Ich musste nachweisen, dass ich noch lebe, dass es mich überhaupt noch gibt“, berichtet die Seniorin im Gespräch mit unserer Zeitung.
Auslöser für das tragische Geschehen war die Verwechslung des Vornamens in der Traueranzeige für die verstorbene Schwägerin. Die war im Auftrag eines Naumburger Bestattungsinstitutes in einer Wochenzeitung erschienen. Allerdings nicht mit dem Vornamen der toten Schwägerin, sondern mit dem von Erika Barth, die sich um die Trauerfeier gekümmert und viele der notwendigen Formalitäten erledigt hatte. Da beide Frauen denselben Nachnamen tragen, war es offenbar durch eine Unachtsamkeit zu der Verwechslung gekommen. „Das Bestattungsinstitut hat sich inzwischen bei mir entschuldigt, in der Wochenzeitung ist die Anzeige später - nun korrekt - nochmals veröffentlicht worden, dennoch hatte ich große Probleme“, so die Naumburgerin weiter.
"Die Karte ist gesperrt"
„Das geringste bestand wohl noch darin, den Leuten auf der Straße zu sagen, dass ich nicht tot bin, dass es mir im Gegenteil gesundheitlich ganz gut geht.“
Dann allerdings wollte die Frau mit ihrer EC-Karte Geld abheben. Lapidare Auskunft des Automaten: Die Karte ist gesperrt. Frau Barth suchte die Sparkassen-Filiale in der Naumburger Jägerstraße auf, bat um Auskunft. Die Eigentümerin der Karte sei verstorben, deshalb habe die Sperrung vorgenommen werden müssen, erhielt sie dort von einer Mitarbeiterin als Antwort. Frau Barth legte ihren Ausweis vor, verwies darauf, dass sie ja noch ganz lebendig sei. Woher die Sparkasse die Todesnachricht erhalten habe, darüber wollte die Mitarbeiterin nichts sagen.
„Möglicherweise, so vermute ich, aus der falschen Anzeige. Aber da gehört es sich doch, dass die Sparkasse vor einer Sperrung die Daten, beispielsweise über das Einwohnermeldeamt, überprüft“, fordert Erika Barth. Außerdem sollten die Angehörigen verständigt werden. Glücklicherweise hat die Seniorin noch ein weiteres Konto bei einer anderen Bank, auf das auch die Rente gezahlt wird. „Ansonsten wäre es schwierig geworden.“
Woher kamen Informationen?
Nach Aufklärung des Irrtums hat sich die Sparkasse Burgenlandkreis bei Frau Barth entschuldigt, das Konto wurde wieder freigegeben und die Neuausstellung einer Geldkarte veranlasst.
Allerdings bleibt die Frage: Woher wusste die Sparkasse vom angeblichen Tod Erika Barths? „In der Regel erfahren wir vom Tod eines Kontoinhabers durch Vorlage einer Sterbeurkunde, eines Erbscheins, Testaments nebst Eröffnungsprotokolls, eines anderen gerichtlichen Zeugnisses, aus dem der Tod des Erblassers ersichtlich ist, oder durch Kontoumschreibungen aus Anlass von Erbfällen“, informiert die Pressesprecherin der Sparkasse Burgenlandkreis, Verena Fischer, auf Nachfrage unserer Zeitung. Außerdem gibt sie Auskunft über das weitere Vorgehen der Bank in solchen Fällen. (mz)