Corona-Pandemie Corona-Pandemie: Obergrenze für private Feste

Naumburg - 13 Corona-Neuinfektionen, inzwischen 119 aktuelle Fälle und die neue Sieben-Tages-Inzidenz von 47,0: Mit der weiteren Einschränkung von privaten Feiern reagiert der Burgenlandkreis auf die binnen einer Woche deutlich angestiegenen Corona-Zahlen. Mit der neuen Verfügung sind Feiern, unabhängig von Anlass und Ort, in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 15 Personen und unter freiem Himmel mit höchstens 25 Personen zulässig. Werden diese fachkundig organisiert, gelten Obergrenzen von 75 beziehungsweise 150. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Ältere besonders betroffen
Mit der Maßnahme, über die Landrat Götz Ulrich (CDU) am Mittwoch nach der Sitzung des Corona-Krisenstabes der Kreisverwaltung informierte, wolle man die Hauptursache des Corona-Anstieges bekämpfen. „Mit 28 Prozent stehen private Feiern an der Spitze der Ursachen, hier müssen wir ansetzen“, so Ulrich über die seit Anfang Oktober geführte Statistik.
Allerdings folgen mit 25 Prozent und damit als fast ebenso großer Anteil die für eine Infektion unbekannten Ursachen. 15 Prozent der Personen infizierten sich am Arbeitsplatz, jeweils elf in Gesundheitseinrichtungen oder während des Urlaubs im Ausland. Hinzu kommen Ursachen im kleineren Prozentbereich. Regional am stärksten betroffen ist derzeit die Stadt Weißenfels mit 97 Infizierten, gefolgt von Naumburg mit 63 und Zeitz mit 35. Altersmäßig von Infektionen am stärksten betroffen sind nach Aussage von Kreis-Amtsärztin Dr. Ina Schmidt die 51- bis 70-Jährigen mit 58 Frauen und 48 Männern. Als zweite Gruppe folgen die 31- bis 50-Jährigen mit 43 Männern und 42 Frauen. Die geringsten Zahlen weist die Gruppe der Unter-18-Jährigen auf. Der Altersdurchschnitt der Infizierten beträgt 47 Jahre.
Direkte Quarantäne-Kontrolle
Wie Ulrich weiter ankündigte, werde der Kreis auch in anderer Hinsicht versuchen, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. So soll die häusliche Quarantäne durch den kreislichen Ordnungsdienst wieder persönlich kontrolliert werden. Bislang geschah das nur telefonisch. „Mindestens einmal während der Quarantänezeit wird es nun einen Hausbesuch geben“, so Ulrich. Veranstaltungen würden ebenfalls stichprobenartig - auch an den Wochenenden - bezüglich der Einhaltung der Beschränkungsverfügung kontrolliert. „Über 20 Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind in Bereitschaft, diese Tätigkeiten zu übernehmen.“ Aufgestockt worden ist nach Auskunft des Landrates zudem die Zahl der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Dort sind jetzt insgesamt 65 tätig, 22 davon aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung. Für die vom Kreis ausgeschriebenen zwölf neuen Fachstellen des Amtes laufen derzeit elf Besetzungsverfahren.
In diesem Zusammenhang verteidigten die Amtsärztin sowie Ulrich das Amt gegen Kritik. „Durch die Zunahme der Fälle müssen auch deutlich mehr Kontaktpersonen ermittelt und verständigt werden, das kostet Zeit und Mitarbeiter“, so Ina Schmidt.
Zuerst Hausarzt konsultieren
So könnten auch einige Tage vergehen, bis nach der telefonisch übermittelten Quarantäne-Anordnung der schriftliche Bescheid komme. „Hier müssen wir Prioritäten setzen, denn auch der telefonische Bescheid ist bindend“, so Ulrich. Vorrangige Aufgabe des Gesundheitsamtes sei es außerdem nicht, Abstriche für Tests vorzunehmen. Dies obliege den niedergelassenen Ärzten und den Fieber-Ambulanzen in Bad Kösen, Weißenfels und Zeitz. Patienten, die Grippe-Symptome aufwiesen, sollten sich deshalb zuerst an ihren Hausarzt wenden. Dieser entscheide über das weitere Vorgehen. Das Gesundheitsamt sei dagegen für die Überwachung und Einhaltung des Infektionsschutzes zuständig.
Allerdings appellierten sowohl Ulrich als auch Dr. Schmidt an die Bürger, die Hygieneregeln strikt einzuhalten. „Das Tragen einer Mund-Nase-Maske ist nicht nur solidarisch gegenüber den Mitmenschen, es dient auch dem eigenen Schutz vor einer Infektion“, so die Amtsärztin. Allerdings sei nicht vorgesehen, das Tragen der Masken im öffentlichen Raum, beispielsweise auf belebten Plätzen, anzuordnen, wie dies einige Großstädte tun.
