Urteil rechtskräftig Asylbewerber vergewaltigt Frau in Nebra
Halle (Saale)/Nebra - Mit einem Revisionsantrag stemmte sich ein 40-jähriger Syrer Ende vergangenen Jahres gegen ein Urteil des Landgerichts Halle. Vergebens. Der Bundesgerichtshof hat diesen Antrag verworfen.
Damit steht endgültig fest, dass der aus Aleppo stammende Mann dreieinhalb Jahre hinter Gittern verbringen muss, weil er im März vergangenen Jahres in Nebra eine widerstandsunfähige 23-Jährige schwer sexuell missbraucht hat.
Vergewaltigung in Nebra: Syrer fällt über bewusstlose Frau her
Anders als die Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte der Verteidiger am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme das Geschehen in Nebra als „produziertes Geschehen ohne realistischen Hintergrund“ eingestuft und Freispruch beantragt.
Mit der Ablehnung der Revision durch den BGH steht nun Folgendes fest: Die 23-Jährige verließ im März des vergangenen Jahres ihren Wohnblock. Sie war nicht weit gekommen, als sie umkippte. Dass sie durch einen Schlag ins Genick zu Fall gekommen sei, wie es in der Anklage hieß, konnte nicht nachgewiesen werden.
Nach Vergewaltigung in Nebra: Frau erwacht halbnackt auf einer Wiese
Der Syrer habe sich über die außer Gefecht gesetzte Frau hergemacht, wovon nicht nur Kratzer an ihrem Körper zeugten, sondern auch Verletzungen im Intimbereich.
Als sie wieder zu sich kam, lag sie mit entblößtem Unterleib auf der Wiese. Weil sie sich schlecht fühlte, ging sie zurück in die Wohnung, duschte und legte sich schlafen. Die Mutter ihres Freundes war es, die nach ihr schaute und wegen des Verdachts einer Vergewaltigung die Polizei rief. Ein Fährtenhund führte die Beamten ins Asylbewerberheim zu dem Syrer. (mz)