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Amtsgericht Amtsgericht: Rechtsanwalt wegen Betruges angeklagt

Von Jana Kainz 26.08.2016, 08:44
Auf der Anklagebank im Naumburger Amtsgericht saß jetzt ein Rechtsanwalt.
Auf der Anklagebank im Naumburger Amtsgericht saß jetzt ein Rechtsanwalt. ddp

Naumburg - Ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank ist nichts Besonderes, wenn er als Verteidiger neben seinem Mandanten sitzt. Allein und nicht als Verteidiger, sondern als Angeklagter, hatte auf dieser gestern im Amtsgericht Naumburg ein in der Domstadt tätiger Rechtsanwalt Platz genommen. Vorgeworfen wurde dem 58-Jährigen, in einem Arbeitsgerichtsverfahren seinen Mandanten, den verklagten Arbeitgeber und die Landeskasse betrogen zu haben, indem er seine Anwaltskosten doppelt abrechnete, was als Gebührenüberhebung bezeichnet wird.

Folgendes war passiert: Als ein DRK-Mitarbeiter wegen seiner Entlassung vors Arbeitsgericht zog, holte er sich für die Kündigungsschutzklage bei dem Juristen Rechtsbeistand - mit Erfolg. Das DRK nahm die Kündigung zurück. Wegen des zerrütteten Verhältnisses lehnte der Mitarbeiter die Weiterbeschäftigung ab. Fortan ging es in dem Verfahren nur noch um die Abfindung. Man einigte sich auf 4500 Euro. Soweit lief alles rechtens. Auf Abwege habe sich der Jurist begeben, als er beschloss, seine Anwaltsgebühr für den Prozess doppelt einzukassieren. Auf die Idee sei er, laut Richter, verfallen, nachdem die Abfindung nicht auf das anwaltliche Fremdgeldkonto überwiesen worden war, sondern an den Mandanten. Der habe seinen Anwalt über die Zahlung telefonisch informiert. Der Jurist jedoch behauptet, davon nichts gewusst und deshalb einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt zu haben, dem stattgegeben wurde. Dabei verlangte er nicht die 4500 Euro, sondern nur 1.000 Euro - die etwa der Höhe seiner Anwaltsgebühr entsprechen. Eben diese habe er da aber schon längst von der Landeskasse erhalten, die bei Prozesskostenbeihilfe, wie es sie in diesem Fall gab, für die Gebühr aufkommt.

Bevor der Anwalt sich selbst vertretend für Freispruch plädierte, beantragte die Staatsanwältin wegen Betruges in Tateinheit mit Gebührenüberhebung eine 15-monatige Haft auf Bewährung und eine 2.000-Euro-Zahlung. Der Richter indes verurteilte den Anwalt - noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro.