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Amtsgericht Naumburg  Amtsgericht Naumburg : Mann aus Bad Kösen hortet Kinderpornografien

Von Jana Kainz 23.01.2017, 08:53
Justitia
Justitia ddp

Naumburg - „Die Bilder sind an Widerlichkeit zwar noch zu überbieten, aber nicht sehr doll.“ Mit diesem einen Satz brachte die Staatsanwältin im Plädoyer auf den Punkt, von welchem Inhalt die rund 3800 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen sind, die ein Bad Kösener auf seinem Laptop gespeichert hatte. Für die Staatsanwältin war dies Grund genug, den im Amtsgericht Naumburg wegen Sich-Verschaffens und Besitzes dieser Dateien angeklagten 39-Jährigen für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis zu stecken. Ebenso von widerlichen Darstellungen, die von „enormer krimineller Energie“ zeugen würden, sprach der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, das den Angeklagten Donnerstagnachmittag zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilte.

Aufnahmen auch von Babys

Zuvor hatte dieser eingeräumt, diese Dateien besessen zu haben. Ihm war kaum etwas anderes übrig geblieben. Denn obwohl er diese gelöscht hatte, fanden Beamte des Landeskriminalamtes die Dateien auf seinem Laptop, der während einer Wohnungsdurchsuchung im August 2016 sichergestellt worden war, wieder. Die Beamten stießen auch auf Aufnahmen von Vergewaltigungs- und Folterszenen. Zu sehen gewesen seien auf all den Bildern und Videos zudem nicht nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sondern auch Kleinstkinder und Babys.

Nicht Halt hatte der Angeklagte vor Kindern aus seinem Umfeld gemacht. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin fertigte er pornografische Aufnahmen von deren achtjährigem Sohn an. Die aufgezeichneten sexuellen Posen, hätte der Junge freiwillige gemacht, meinte der Angeklagte. Er habe dem Jungen stets gesagt, dass man das nicht mache. Er hätte es trotzdem immer wieder getan. „Das hat mir gefallen, das gebe ich zu“, so der Bad Kösener. Diese Erklärung sei „dummes Zeug“, betonte der Richter. Ein Kind in diesem Alter mache so etwas nicht freiwillig, weil es damit nichts anfangen könne, betonte der Strafrichter. Übrigens wird gegen die in Thüringen lebende einstige Lebensgefährtin des Angeklagten gesondert ermittelt.

Bevor sich das Schöffengericht zur Urteilsfindung zurückzog, jammerte der Angeklagte, ihn nicht einzusperren. Sein Sohn brauche ihn. Damit meinte er jenes von sechs Kindern - die er mit verschiedenen Frauen hat -, das bei ihm und seiner Ehefrau und ihrem gemeinsamen zehn Monate altem Kind (sein siebentes leibliches) lebt. So einen Vater, der von Kindern derartige Aufnahmen macht, um sich zu erfreuen, brauche kein Kind, sagte der Richter.

Bereits zweimal vor Gericht

Die noch nicht rechtskräftige Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen, kam für Staatsanwältin und Schöffengericht nicht infrage. Schon zweimal war dem Angeklagten diese Chance eingeräumt worden. 2005 war er in Zeitz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eingebrockt hatte er sich diese mit der Verbreitung kinderpornografischer Schriften und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes. Unter erneuter Bewährung stand er, als er 2015 jene Dateien gehortet hatte, wegen der er jetzt vor Gericht stand. Zu dieser dreijährigen Bewährungsstrafe, zu der die acht Monate Haft ausgesetzt worden waren, wurde er 2013 in Weißenfels verurteilt. Wieder waren kinderpornografische Schriften bei ihm gefunden worden. Wird die aktuelle Verurteilung rechtskräftig, werde diese Bewährung widerrufen, kündigte der Richter an.