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Amtsgericht Naumburg Amtsgericht Naumburg: Faustschläge ins Gesicht

Von Franziska Fiedler 16.04.2018, 07:28
Schöffengericht verurteilt im Amtsgericht Naumburg 42-Jährigen wegen illegalen Drogenhandels.
Schöffengericht verurteilt im Amtsgericht Naumburg 42-Jährigen wegen illegalen Drogenhandels. ddp

Naumburg - Am Amtsgericht Naumburg wurde ein 34-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der vierstündigen Hauptverhandlung kam auch das Opfer der Gewalttat zu Wort. Die 35-jährige Naumburgerin, die als Hauptbelastungszeugin im Prozess auftrat, wiederholte ihre Aussage vor Gericht.

Ursprünglich befreundet

Demnach seien Opfer und Täter seit 2015 miteinander befreundet gewesen. Als Paar waren sie seither zeitweise zusammen und wieder getrennt. Am Nachmittag des 16. Novembers 2016 sei der Angeklagte zu einer mutmaßlich letzten Aussprache in ihrer Wohnung erschienen. Das Gespräch des einstigen Paares habe allerdings zu keinem Ergebnis geführt. Nach etwa zwei Stunden habe die Frau den Mann gebeten die Wohnung zu verlassen. Sie habe duschen wollen, da sie am nächsten Tag früh raus musste.

Mit der Annahme, dass der Angeklagte ihrer Aufforderung nachkomme, sei die Frau ins Badezimmer gegangen, um zu duschen. Doch der Ex-Freund sei heimlich zurück in die Wohnung gekehrt und habe im Bad plötzlich vor ihr gestanden.

Unvermittelt habe er ihr Faustschläge ins Gesicht verpasst. Dabei sei das Opfer ausgerutscht und mit dem Kopf gegen die Duschkabine geschlagen. Die Frau wehrte sich, es kam zu einer Rangelei, wobei die Frau dem Mann zu entkommen versuchte. Er schubste sie gegen den Flurschrank, woraufhin sie erneut zu Boden ging. Er schlug weiter auf sie ein, kniete sich links neben sie und begann das auf dem Bauch liegende Opfer zu würgen. Dabei überstreckte er ihren Kopf, bis der Frau schwarz vor Augen wurde und sie nahezu das Bewusstsein verlor. Da sich der Täter bei seiner Gewalttat die Hand an einem an einer Bank hervorstehenden Nagel verletzte, entließ er die Ex-Freundin vermutlich aus der „Schwitzkastenbewegung“.

Zunächst im Hof versteckt

Laut Aussage der Frau, konnte sie die Wohnung nun verlassen und versteckte sich in einer dunklen Ecke im Hof. Nach einer Weile verließ der Angeklagte das Wohnhaus und fuhr mit seinem Fahrrad davon. Die Frau ging zurück in ihre Wohnung und informierte eine Freundin, die zur Hilfe kam. Die Frau begab sich noch am selben Abend ins Krankenhaus. Sie erlitt mehrere Blutergüsse im Gesicht und am Körper. Durch das Würgen kam es zu Verletzungen im Mundraum, so dass das Opfer, nach eigener Aussage, eineinhalb Wochen gar nichts außer Schmerztabletten zu sich nehmen konnte.

2,17 Promille Alkohol

Opfer wie Täter erstatteten auch Anzeige bei der Naumburger Polizei. Ein Atemtest, der bei dem Mann am besagten Abend durchgeführt wurde, ergab einen Promillewert von 2,17. Außerdem wurde das Fahrrad des Täters sichergestellt, welches er beim Gehen vor der Wache zurückgelassen hatte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Rad als gestohlen gemeldet war.

Der Angeklagte war nach eigener Aussage zum damaligen Zeitpunkt gewohnt, stark zu trinken. Auch am Tag der Tat habe er mehrere Flaschen Bier geleert. Laut Aussage des Richters habe dies die anschließende Enthemmung des Täters begünstigt, was jedoch nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit führt. Dem richterlichen Fazit zu entnehmen ist, dass im verhandelten Fall der gefährlichen Körperverletzung Aussage gegen Aussage steht „und obwohl in den Berichten des Opfers kleinere Widersprüche auftraten, gibt es genügend Indizien, die seine Version der Geschichte glaubhaft machen.“ Unter anderem dokumentieren Fotografien die brutalen Faustschläge ins Gesicht des Opfers.

Für das Strafmaß entscheidend waren außerdem die zahlreichen Vorstrafen des Täters. Sämtliche seiner früheren zur Bewährung ausgesetzten Strafen mussten im Nachhinein aufgehoben und letztlich doch vollstreckt werden.

Außerdem eine Geldstrafe

Der Angeklagte ist momentan arbeitslos und lebt von Grundsicherung. „Da eine positive Sozialprognose des Täters nicht zu erkennen ist, kann die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten nicht als Bewährung ausgesetzt werden“, so der vorsitzende Richter. Zur Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl wurde der Mann außerdem zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Gegen das Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Berufung und Revision einlegen.