Abwasserzweckverband Naumburg Abwasserzweckverband Naumburg: Wer jetzt zahlt, kann sparen

Osterfeld - In Osterfeld herrscht seit einigen Wochen Unruhe, weil der Abwasserzweckverband Naumburg eine Ablösevereinbarung - vorerst an Unternehmen - verschickt hat. Darin wird den Firmen eine Ablöse angeboten, die teils im sechsstelligen Bereich liegt. Jetzt hat sich der AZV nach einer Presseanfrage der MZ dazu geäußert. Dafür blickt Karl-Jürgen Tigges, geschäftsführender Vertreter des AZV, erst einmal zurück.
Wie kam es zu der Berechnung? In den 90er Jahren hatte der AZV Osterfeld in seinem Bereich für jedes Gewerbegebiet eine Kläranlage gebaut, um Schmutzwasser zu beseitigen. Das war allerdings nur provisorisch. Geplant war, später eine zentrale Kläranlage zu bauen, in die sowohl die Gewerbegebiete als auch das eigentliche Stadtgebiet der Stadt Osterfeld und der Randgemeinden entwässern werden. Doch das wurde nicht umgesetzt. Dennoch hatte der AZV Osterfeld damals eine Kalkulation erstellt.
Warum gibt es noch keine zentrale Kläranlage? Nach der Eingliederung des AZV Osterfeld in den AZV Naumburg zum 1. Januar 2010 wurde untersucht und abgewogen, dass sich eine Kläranlage wirtschaftlich nicht lohnt. Man entschied sich stattdessen für die Errichtung eines Verbindungssammlers. „Dieser leitet das Abwasser zur Kläranlage des AZV Naumburg in Schellsitz“, so Tigges.
Warum wurden jetzt die Ablösevereinbarungen verschickt?
Das sei eine politische Entscheidung der Verbandsversammlung gewesen, die dort auch kontrovers diskutiert wurde. Man wollte damit den einzelnen Grundstückseigentümer in Osterfeld - egal ob privat oder Gewerbe - die Möglichkeit bieten, den Beitrag zu den „alten“ Bedingungen der ursprünglichen Satzung zu entrichten. „Es versteht sich von selbst, dass durch die Annahme von Ablösevereinbarungen auch für den AZV Naumburg ein Vorteil entsteht“, so Tigges. Denn sobald man die Vereinbarung unterzeichnet, wird das Geld binnen eines Monats fällig. So erhält der AZV rasch finanzielle Mittel, die er unter anderem zur Vermeidung von Zinsbelastungen und Ähnlichem einsetzen kann.
Was passiert, wenn die Kalkulation des AZV Naumburg steht und dabei ein anderer Betrag errechnet wird? Tigges geht davon aus, dass bei der Kalkulation ein höherer Betrag festgesetzt wird. Das sei allein schon wegen der bisherigen Investitionen und der laufenden Baumaßnahmen in Osterfeld anzunehmen. Grundstückseigentümer, die Ablösevereinbarungen unterzeichnet haben, müssen dann nicht mehr zahlen. Denn durch den Abschluss der Ablösevereinbarung ist die Beitragspflicht endgültig geregelt. Eine Nacherhebung komme nicht mehr in Betracht, versichert Tigges.
Natürlich bestehe das theoretische Risiko, dass der Beitrag geringfügiger kalkuliert wird. Aktuell wird die neue Kalkulation erarbeitet. Die Grundstückserfassung ist nahezu abgeschlossen. „Ich gehe davon aus, dass die Kalkulation Ende dieses Kalenderjahres vorliegen wird. Eine Beschlussfassung hierzu durch die Verbandsversammlung könnte zu Beginn des Kalenderjahres 2017 erfolgen“, so Tigges, er verweist aber darauf, dass sich die Zeitschiene auch noch etwas verschieben kann. (mz)