Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit: Beamte klagen gegen Versetzung
Halle (Saale)/MZ. - Konfliktpunkt ist, dass durch die Versetzung in die Arbeitsgemeinschaften (Arge) der Kommunen zur Betreuung von Hartz-IV-Empfängern aus Bundes-Beamten mit einem Schlag Kommunal-Beamte werden. Allein in Halle waren rund 50 Mitarbeiter versetzt worden, darunter ein Dutzend Beamte.
Geklagt hatten sechs langjährige Beamte der Arbeitsagentur Halle, die 2011 von der halleschen Behörde in die Arge des Saalekreises versetzt worden sind. Damit erhalten sie nach Angaben ihres Rechtsanwalts Christian Möller nicht nur monatlich rund 100 Euro weniger Gehalt - sondern genießen auch viele Vorteile des Beamtenrechts nicht mehr. Beispielsweise seien die Bearbeitungswege für die Beihilfe zu Arztkosten im Saalekreis viel länger.
Zwar hat das Verwaltungsgericht Halle die Klage der Beamten zurückgewiesen. Aber der Vorsitzende Richter Andreas Pfersich ließ eine Hintertür offen: Die Kläger können eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Indirekt machte der Richter damit klar, dass so eine komplizierte Rechtsfrage von einem höheren Gericht entschieden werden muss.
"Wir werden Berufung einlegen", sagt Anwalt Möller, der darauf gehofft hatte, Recht zu bekommen. Denn dann hätten die sechs Beamten wieder an ihren alten Arbeitsplatz in der halleschen Arbeitsagentur zurückversetzt werden müssen.
Doch die juristischen Fragestellungen, die hinter dem Fall stehen, sind kniffelig. Auf der einen Seite regelt das Sozialgesetzbuch, dass mit der Neustrukturierung der Argen auch die Beamtenverhältnisse auf die neuen Dienstherren übergehen. Andererseits hält sich das Grundgesetz - das extra wegen der Umorganisation im Bereich rund um Hartz IV geändert worden ist - in einem Paragrafen sehr vage: Zwar dürfen Kommunen für diese Aufgaben statt des Bundes tätig werden, aber "das Nähere regelt ein Bundesgesetz", heißt es dort. "Das reicht nicht aus. Es ist kein Rahmen vorgegeben, was überhaupt geregelt werden soll", argumentiert Jurist Möller. Er rechnet damit, dass es erst in drei Jahren ein endgültiges Urteil gibt. Denn die Kläger wollen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Parallel beschäftigt sich derzeit auch das Landesarbeitsgericht mit Versetzungen bei der Bundesagentur für Arbeit. "Es sind rund ein Dutzend Fälle anhängig", so Pressesprecher Reinhard Engshuber. Allerdings betreffen diese Berufungsverfahren nur Angestellte der Agentur.