Bewerbung für fünfte Klassen Bewerbung für fünfte Klassen: Schulwahl mit Hindernissen

Halle (Saale)/MZ - Am 31. Januar ist es wieder so weit. Die Schüler in Sachsen-Anhalt erhalten ihre Halbjahreszeugnisse. Für die 1. Klassen sind das die ersten großen Bewertungsnachweise, für die Viertklässler eine wichtige Bewerbungsgrundlage. Denn mit diesen Zeugnissen erhalten die meist neun- oder zehnjährigen Grundschüler auch Antragsformulare für ihren weiteren Schulweg. Und spätestens mit diesem Tag beginnt für die Kinder und deren Eltern das Ringen um den vermeintlich sinnvollsten weiteren Bildungsweg an der hoffentlich besten Schule.
In Sachsen-Anhalt wurde mit dem Schuljahr 2012/13 die Verbindlichkeit der Schullaufbahn-empfehlung abgeschafft. Laut Kultusministerium wurden damit „die Elternrechte gestärkt und ihnen wieder das Recht übertragen, über den zukünftigen Lebensweg ihrer Kinder selbst entscheiden zu können“.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es in Sachsen-Anhalt für Viertklässler keine verbindliche Schullaufbahnempfehlung mehr. Dies bedeutet, dass jedes Kind sich für jeden angebotenen Schultyp bewerben kann. Landkreise und Kommunen als Schulträger müssen „die Aufnahme in die gewünschte Schulform im Schulträgergebiet in jedem Fall sicherstellen“, so das Kultusministerium. „Die Übergangszahlen haben sich seit der Änderung nicht signifikant verändert.“.
Halle fehlen 150 Plätze
Nach einer Umfrage der Mitteldeutschen Zeitung haben die meisten Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt derzeit tatsächlich noch ausreichend Aufnahmekapazitäten für die wachsende Zahl an Bewerbungen auf Schulen mit der Möglichkeit des Abiturabschlusses. „Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die bisherigen Wahlentscheidungen der Eltern nicht ändern“, wie Magdeburgs Pressesprecher Michael Reif relativiert.
„Aktuell besuchen rund 14.500 Schüler den 4. Schuljahrgang der Grundschule“, so Silke Stadör vom Landesschulamt, rund 100 mehr als im Vorjahr. Ihrer Meinung nach kann die landesweite Entwicklung des Wahlverhaltens der Eltern nicht abgeschätzt werden. In Halle gibt es dagegen eine Analyse, die eine voraussichtliche Bewerberzahl für die einzelnen Schulformen ermittelt. So rechnet die Stadt 2014 mit rund 100 Bewerbern mehr auf städtische Gymnasien, als die Stadt eigentlich Plätze anbieten kann. Hinzu kommen rund 50 voraussichtliche Mehrbewerbungen auf städtische Gesamtschulen. In Halle fehlt ein ganzes Gymnasium, um die wachsenden Bewerbungen abzudecken. So beklagt man laut Pressesprecher Drago Bock in Halle auch „die teilweise bis zu 20 Jahre alten Planungskennziffern für Raum und Flächenbedarfe“.
Wünsche der Schulträger
Problematisch sind dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Schulplanung. Während die Landespolitik die politischen Vorgaben festlegt, sind die Landkreise und Städte als Schulträger für die Umsetzung verantwortlich. Zudem stellt das Land die Lehrer ein, während die Schulträger für die Bereitstellung der Schulgebäude zuständig sind. „Die jetzigen Vorgaben sind für eine flexible Reaktion des Schulträgers auf Bedarfsspitzen in einigen wenigen Schulformen nicht geeignet“, sagt Bock. So wäre es nach Ansicht des halleschen Rathauses wünschenswert, „wenn bei der Wahl des Bildungsganges, z.B. Gesamtschule, ein vertretbarer Spielraum bestünde, auch eine andere Schulform mit vergleichbarem Abschluss, z.B. Gymnasium, anzubieten.“
Auch in der Stadt Magdeburg sieht man Verbesserungsbedarf. So hat die Landeshauptstadt das Kultusministerium „um die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bestimmung von Kapazitätsgrenzen für die genannten Schulformen gebeten“, so Pressesprecher Reif. „Aus fachlicher Sicht erachten wir die bestehenden Regelungen für ausreichend“, lässt hingegen das Kultusministerium wissen. Der Altmarkkreis Salzwedel wünscht sich laut Pressestelle zudem vom Land „Kontinuität bei der Gestaltung bildungspolitischer Maßnahmen, um als Schulträger zielgerichtet Investitionen zu tätigen“.
„Richtiger und wichtiger Schritt“
Für Schüler und Eltern stehen die Wintermonate hingegen im Zeichen des Bewerbungsmarathons. Neben städtischen und Landesschulen stehen auch Schulen freier Träger zur Auswahl. Immer öfter entscheiden Eignungstests, Losverfahren und Elterngespräche über die Aufnahme an der gewünschten Schule. So werden vielerorts gleich mehrere Bewerbungen parallel gemacht, um die Chancen der Kinder auf einen guten Platz zu erhöhen. Der wachsende Wunsch nach der Möglichkeit eines Abiturabschlusses lässt es teilweise immer enger auf dem Bewerbungsmarkt werden.
„Die Änderung der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung war ein richtiger und wichtiger Schritt“, heißt es aus dem Kultusministerium. Einige Landkreise und Städte hoffen nun aber auf weitere Schritte.
In Magdeburg wurden zum Schuljahr 2013/14 insgesamt 1.432 Schüler an weiterführenden Schulen aufgenommen, davon 80 % an Schulen in kommunaler Trägerschaft (33 % an Gymnasien, 20 % an Gesamtschulen, 25 % an Sekundarschulen, 2 % an der Gemeinschaftsschule) sowie 20 % an Schulen in freier Trägerschaft ((14 % Gymnasiasten und 6 % Realschüler).
Zum Schuljahr 2014/15 rechnet die Stadt mit rund 1.540 Bewerbungen an weiterführenden Schulen.
In Magdeburg stehen zur Aufnahme in die genannten Schulformen insgesamt 1.624 Plätze bereit.
Die Plätze zur Aufnahme in die fünften Klassen an Gymnasien/Gesamt-/Gemeinschaftsschulen reichen für 2014 aus, weil mehr Plätze zur Verfügung stehen, als nach derzeitigen Erkenntnissen benötigt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die bisherigen Elternwahlentscheidungen nicht ändern.
Die Landeshauptstadt Magdeburg als Schulträger hat das Kultusministerium um die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bestimmung von Kapazitätsgrenzen für die genannten Schulformen gebeten. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das den Elternwünschen hohe Priorität einräumt. Weil dadurch aber die Planungssicherheit des Schulträgers in Frage gestellt wird, hält die Landeshauptstadt Magdeburg eine gesetzliche Normierung, so wie sie bereits in Niedersachsen existiert, für erforderlich.
(Quelle: Michael Reif, 2. Pressesprecher, Stadt Magdeburg)
2013 wurden 261 Schüler in den Jahrgang 5 an öffentlichen Schulen aufgenommen, davon 106 am Jahn-Gymnasium Salzwedel, 66 am Gymnasium Beetzendorf, 89 am Geschwister Scholl Gardelegen und 37 an der Jeetze-Schule.
Laut Prognose werden sich 2014 253 Schüler in den Jahrgang 5 an öffentlichen Schulen bewerben, davon 101 am Jahn-Gymnasium Salzwedel, 71 am Gymnasium Beetzendorf, 81 am Geschwister Scholl Gardelegen und 40 an der Jeetze-Schule.
Die Aufnahmekapazität im Jahrgang 5 sind:
a) Jahn-Gymnasium Salzwedel: 4-zügig 112 Schüler
b) Gymnasium Beetzendorf: 2- bis 3-zügig 56/84
c) Geschwister Scholl Gardelegen: 4-zügig 84
In einzelnen Jahrgängen kann es zu einer Überschreitung der Kapazität kommen. An den gymnasialen Standorten ist die Raumkapazität vorhanden.
Die Jeetze-Schule in freier Trägerschaft ist nicht an gesetzliche Vorgaben zur Bildung von Klassen gebunden. Es werden jedes Jahr ca. 40 Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen.
Der Altmarkkreis Salzwedel hat für seine Gymnasien Schuleinzugsbereiche festgelegt. Dadurch kann das gymnasiale Schüleraufkommen gesteuert werden und bleibt planbar. Analog trifft dies auf die Schülerbeförderung zu.
Wünschenswert ist Kontinuität bei der Gestaltung bildungspolitischer Maßnahmen, um als Schulträger zielgerichtet Investitionen zu tätigen.
(Quelle: Birgit Eurich, Pressestelle, Altmarkkreis Salzwedel)
In der Stadt Dessau-Roßlau existieren keine Gesamt- und Gemeinschaftsschulen. Gymnasienangaben gelten für städtische und freie Träger.
Zum Schuljahresbeginn 2013/14 wurden 301 SchülerInnen in die fünften Klassen der Gymnasien aufgenommen (mit auswärtigen SchülerInnen).
Zum Schuljahr 2014/15 werden voraussichtlich 287 SchülerInnen in die fünften Klassen der Gymnasien aufgenommen.
336 Plätze stehen zum Schuljahr 2014/15 für die Aufnahme der Fünftklässler an Gymnasien zur Verfügung (140 am Philanthropinum, 112 am W. Gropius und 84 am Liborius).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Anzahl der Bewerber die vorhandene Platzkapazität übersteigt. Das Übergangsverhalten der letzten drei Schuljahre liegt bei 51 %. 336 Plätze stehen einer voraussichtlichen Schülerzahl von 287 gegenüber.
(Quelle: Ines Binkau, Pressestelle, Stadt Dessau-Roßlau)
Im Schuljahr 2013/14 wurden im Landkreis Harz in die Gemeinschaftsschule 34, in die Sekundarschulen 720 und in die Gymnasien 808 SchülerInnen aufgenommen.
Für 2014/15 ist geplant, in die Gemeinschaftsschule 85, in die Sekundarschulen 770 und in die Gymnasien 800 SchülerInnen aufzunehmen.
Der Landkreis Harz verfügt über ein territorial ausgewogenes Schulnetz (16 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule, 9 Gymnasien dazu kommen noch Schulen in freier bzw. Landesträgerschaft), in dem alle Schulformen vorgehalten werden. Die Kapazitäten der jeweiligen Schulformen sind völlig ausreichend, um den Bedarf abzusichern.
Der Landkreis ist Träger der weiterführenden Schulen und Träger der Schulentwicklungsplanung sowie der Schülerbeförderung. Der Landkreis hat gemäß Schulgesetz LSA (zum Beispiel §§ 64, 22, 71) die sächlichen, materiellen organisatorischen Voraussetzungen/Bedingungen für eine ordnungsgemäße Beschulung aller in seinem Territorium wohnender Schüler zu schaffen. Er ist nicht für inhaltliche Belange zuständig.
(Quelle: Ingelore Kamann, Pressestelle Landkreis Harz)
Im Landkreis Jerichower Land wurden 2013 insgesamt 266 Schüler als Fünftklässler an Gymnasien aufgenommen. Gemeinschafts- und Gesamtschule gibt es im Landkreis nicht.
2014 rechnet der Landkreis mit rund 240 Bewerbungen zur Aufnahme in die fünften Klassen am Gymnasium.
In den Gymnasien gibt es keine Kapazitätsobergrenzen. Die vorhandenen Plätze sind ausreichend. Mit einer Überschreitung der Platzzahl ist nicht zu rechnen.
(Quelle: Henry Liebe, Pressestelle, Landkreis Jerichower Land)
2013/2014 wurden im Burgenlandkreis folgende Anzahl von Schülern in den 5. Klassen beschult:
612 Schülerinnen und Schüler in den Sekundarschulen; davon 544 in staatlichen Sekundarschulen
616 Schülerinnen und Schüler in den Gymnasien; davon 499 in den staatlichen Gymnasien
43 Schülerinnen und Schüler in der Freien Gesamtschule Lützen (kommen nicht alle aus dem Burgenlandkreis)
Zur Zahl der voraussichtlichen Bewerbungen 2014 ist keine Aussage möglich, da die Eltern sich erst bis Mitte Februar 2014 entscheiden müssen.
Der Burgenlandkreis hat für seine staatlichen Sekundarschulen und Gymnasien festgelegte Schulbezirke und dort werden alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die im Schulbezirk wohnen beziehungsweise wo eine Ausnahmegenehmigung des Landesschulamtes vorliegt. Die Freien Träger entscheiden selbst über die Aufnahme ihrer Schüler.
Pläne für mögliche Kapazitätsprobleme gibt keine, da sie nicht benötigt werden.
(Quelle: Ursula Weise, Pressestelle, Burgenlandkreis)
670 Schüler gingen im Schuljahr 2013/2014 von der 4. in die 5. Klasse an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule (Halle) über, ca. 520 in ein Gymnasium im Saalekreis.
Für das kommende Schuljahr wird sich die Größenordnung voraussichtlich auf einem ähnlichen Niveau (leichter Anstieg) wie im Schuljahr 2013/14 bewegen, für den Besuch an den Gymnasien im Saalekreis wird von ca. 550 Schülern ausgegangen.
Der Landkreis hat Schuleinzugsbereiche für seine Gymnasien (Gesamt- und Gemeinschaftsschulen werden nicht vorgehalten) gebildet und damit keine Kapazitätsgrenzen festgelegt. Jeder Schüler aus dem Schuleinzugsbereich wird an den entsprechenden Gymnasien aufgenommen.
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Plätze zur Aufnahme an den entsprechenden Schulen übersteigen, kann der Landkreis Saalekreis als Schulträger durch Nachsteuern der Schuleinzugsbereiche reagieren.
(Quelle: Dr. Kerstin Küpperbusch, Pressesprecherin, Landkreis Saalekreis)
2013 gab es an Gymnasien im Landkreis insgesamt 914 Schüler, davon 155 in der Klassenstufe 5. Im Einzelnen:
Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es keine Gesamt- und keine Gemeinschaftsschulen, damit sind auch keine Schülerzahlen gegeben.
Laut Schulentwicklungsplan rechnet der Landkreis für das Schuljahr 2014/15 an Gymnasien mit folgenden Zahlen:
Diese Zahlen entsprechen ca. 40 % der Abgänger von Klasse 4.
Laut Prognose der Schulentwicklungsplanung ( SEPL) stehen den Schülern im Schuleinzugsbereich des jeweiligen Gymnasiums die Plätze bereit. Es gibt keine Begrenzung der Platzanzahl im Schuleinzugsbereich des jeweiligen Gymnasiums.
Da es keine Vorgaben gibt, sind auch keine Platzüberschreitungen möglich.
(Quelle: Uwe Gajowski, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landkreis Mansfeld-Südharz)
2013 wechselten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 1.125 Schüler(innen) von einer Grundschule an eine weiterführende Schule (Gymnasium und Sekundarschule) Etwa 42 Prozent davon wechselten an ein Gymnasium. Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschulen gibt es im LK Anhalt-Bitterfeld nicht.
Vor dem Hintergrund der Schülerzahlentwicklung der Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 wird die Anzahl der Schüler(innen), welche von der Grundschule an ein Gymnasium wechseln, ähnlich der Schülerzahl aus dem lfd. Schuljahr sein.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat gem. § 41 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 SchulG LSA für die Schulen in seiner Trägerschaft Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche festgelegt. Das bedeutet, dass die Schüler(innen) zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule besuchen, in deren Schulbezirk bzw. Schuleinzugsbereich sie wohnen. Die Festlegung von Kapazitäten für die Schulen in Trägerschaft des LK ABI war daher entbehrlich.
(Quelle: Marina Jank, Pressesprecherin, Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden in einer MZ-Umfrage folgende Fragen gestellt:
Wieviele Schüler wurden 2013 in die fünften Klassen an Gymnasien/Gesamt-/Gemeinschaftsschulen aufgenommen?
Mit wievielen Bewerbungen zur Aufnahme in die fünften Klassen an Gymnasien/Gesamt-/Gemeinschaftsschulen Schülern rechnet ihr Landkreis/ihre Kreisstadt für 2014?
Wieviele Plätze stehen in ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt für Schüler zur Aufnahme in die fünften Klassen an Gymnasien/Gesamt-/Gemeinschaftsschulen bereit?
Welche Pläne liegen in ihrem Landkreis/ihrer kreisfreien Stadt vor, sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der Plätze zur Aufnahme in die fünften Klassen an Gymnasien/Gesamt-/Gemeinschaftsschulen überschreiten?
Sind Sie mit den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zufrieden und/oder welche Wünsche haben Sie an die Landespolitik in Bezug auf das Abitur-Verfahren?
Der Salzlandkreis sowie die Landkreise Stendal und Wittenberg haben keine Antworten gegeben.