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Augenfehler Augenfehler: 6. Juni - Tag der Sehbehinderten

05.06.2012, 11:03

Berlin/dpa. - Eine Sehbehinderung ist eine meist dauerhafte Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Sie wird in Schweregrade eingeteilt. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Beträgt der Wert weniger als fünf Prozent, ist er blind. Die Zahl der Betroffenen wird in Deutschland nicht erfasst, Angaben variieren zwischen 650 000 und 1,2 Millionen Blinden und Sehbehinderten.