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Anträge Anträge: «Einfach und unbürokratisch»

Von Bärbel Böttcher 07.05.2012, 17:53

Halle (Saale)/MZ. - Möglicherweise liegt das daran, dass, wie Ina Ueberschär, Vize-Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, sagt, der Zugang hier "einfach und unbürokratisch" ist. Das Antragsformular sei leicht verständlich und die dazugehörige medizinische Begründung, im Fachjargon Befundbericht genannt, könne von jedem Arzt geliefert werden. Anders bei der Krankenversicherung. Hier ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass ein Arzt, der die medizinische Begründung für eine Kur liefert, einen besonderen Qualifikations-Nachweis erbringen muss. Diesen kann er bei einer 16-stündigen Weiterbildungsveranstaltung erwerben. In Sachsen-Anhalt haben das 1 280 der 3 600 niedergelassenen Ärzte getan. Also gut ein Drittel. Diese Zahl ist allerdings relativ, denn nicht jeder Arzt wird mit dem Thema Rehabilitation konfrontiert.

Eine ebensolche doppelte Zuständigkeit besteht bei der Rehabilitation von Rentnern, die an Krebs erkrankt sind. Und auch hier, so Ueberschär, würden die meisten Anträge bei der Rentenversicherung gestellt. Aber - das Budget für Reha-Maßnahmen sei gedeckelt. Und da die Menschen immer älter werden und damit auch ihr Risiko, an Krebs zu erkranken, sieht die Vize-Chefin der Rentenversicherung Kosten auf ihr Haus zukommen, die das Budget sprengen. Deshalb will sie diese doppelten Zuständigkeiten auf den Prüfstand stellen. "Der gesetzliche Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wieder herzustellen", betont Ueberschär. Da sei es nicht logisch, Reha-Maßnahmen für 90-Jährige zu finanzieren. Das sei Sache der Krankenkassen. Ueberschär schlägt vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft allein für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen verantwortlich zeichnet. Im Gegenzug könnte die gesetzliche Krankenversicherung allein für die Rehabilitation von Rentnern mit einer Krebserkrankung zuständig sein.

Die AOK Sachsen-Anhalts reagiert auf diesen Vorschlag zurückhaltend und verweist auf den Gesetzgeber, der das entscheiden müsse. Deutlicher wird der Sprecher des Verbandes der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt, Volker Schmeichel. Er lehnt das Ansinnen "wegen der damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Krankenkassen" ab. Allerdings, so fügt er hinzu, sei es überfällig, das Reha-Budget der Rentenversicherung anzupassen. Die Politik hat das erst für 2017 in Aussicht gestellt.