Abläufe im Wahllokal Abläufe im Wahllokal: Links und rechts je ein Kreuz
Im Wahllokal erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel. Damit gehen Sie in die Wahlkabine. Die Benutzung der Kabine ist Pflicht, um das Wahlgeheimnis zu wahren.
Sie können dann zwei Stimmen vergeben, in jeder der beiden Spalten des Wahlzettels eine. Auf der linken Seite (Personenstimme) wählen Sie den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. Auf der rechten Seite vergeben Sie Ihre Stimme für eine Partei oder Listenvereinigung.
Haben Sie Ihre Kreuze gesetzt, falten Sie den Stimmzettel zusammen und werfen ihn in die Urne beim Wahlvorstand. Auf Wahlumschläge wird in Sachsen-Anhalt verzichtet.
Ungültig wird ein Stimmzettel, wenn der Wählerwille nicht mehr eindeutig zu erkennen ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie mehr als je ein Kreuz für die Direktkandidaten und die Parteien setzen. Ungültig wird der Stimmzettel auch, wenn Sie Kommentare hinzufügen, Teile abreißen oder korrigieren.
Haben Sie sich "verwählt", bitten Sie um einen neuen Zettel. Auch wenn Sie außerhalb der Kabine wählen, wird Ihr Votum ungültig.