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Streit ist entschieden Zeitz: Beigeordnete Kathrin Weber kann Posten im Rathaus antreten

Von Sebastian Münster 11.04.2017, 09:39
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Der Stellvertreterposten des Zeitzer Oberbürgermeisters Christian Thieme kann nun besetzt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Der Stellvertreterposten des Zeitzer Oberbürgermeisters Christian Thieme kann nun besetzt werden. Hartmut Krimmer

Zeitz - Die Stadt Zeitz darf den Stellvertreterposten von Oberbürgermeister Christian Thieme (CDU) besetzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschieden. Damit steht dem Dienstantritt der bereits im vergangenen Dezember zur neuen Beigeordneten gewählten Kandidatin Kathrin Weber nichts mehr im Wege. Der in Zeitz geborenen Juristin hatten 27 Stadträte ihr Votum gegeben.

Mitbewerber zweifelte an Eignung der gewählten Bürgermeisterin Kathrin Weber für die Stelle

Der ursprünglich geplante Dienstantritt der offiziell Bürgermeisterin genannten Beigeordneten hatte sich wegen des über mehrere Instanzen verlaufenen Rechtsstreits verzögert. Denn nach der Wahl im Dezember hatte ein unterlegener Mitbewerber Beschwerde beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht, um eine Besetzung von Christian Thiemes Stellvertreterposten einstweilig untersagen zu lassen.

Die Richter hatten den Antrag Ende Februar zurückgewiesen, so dass sich der Urheber der Beschwerde in nächster Instanz an Sachsen-Anhalts oberstes Verwaltungsgericht (OVG) wendete. Die Magdeburger Richter sahen die Sache nun ähnlich: „Der Beschwerdeführer hat nichts dargelegt, was gegen die Besetzung der Stelle gesprochen hätte“, so OVG-Pressesprecherin Kristina Kobun.

Der unterlegene Mitbewerber ist offenbar der Ansicht, dass die gewählte Bürgermeisterin Kathrin Weber die Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllt, wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht. Denn im Ausschreibungstext wünschte sich die Stadt Zeitz erklärtermaßen Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in Führungspositionen der kommunalen Verwaltung. Die Richter des OVG sahen dies aber nicht als zwingende Voraussetzung für Bewerber, sondern lediglich als „beschreibendes Merkmal“ des „Anforderungsprofils“.

Richter: Dem unterlegenen Mitbewerber seien im Wahlverfahren keinerlei Nachteile entstanden

Die Eignung sämtlicher zur Wahl stehenden Kandidaten hatte auch eine fraktionsübergreifende Mehrheit aus Mitgliedern von CDU, AfD, Linken und Zeitzern für Zeitz noch im September infrage gestellt und so den ersten Wahlversuch gekippt. Die Wahlgegner hatten ihre Meinung wenige Wochen später nach Gesprächen mit Thieme aber geändert, so dass ein zweiter Wahlversuch erfolgreich verlief.

Den Stadträten hätten im Dezembber nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegen, so ein weiteres Argument des Beschwerde-Urhebers. „Das stimmt nicht“, sagt SPD-Fraktionschefin Annette Eschner auf MZ-Nachfrage.

Sämtliche Bewerbungsbögen seien im Rathaus zur Einsicht verfügbar gewesen. Für die Richter zählt: „Sowohl die Unterlagen des Beschwerdeführers als auch Frau Webers Bewerbung haben zweifelsfrei vorgelegen“, so OVG-Pressesprecherin Kristina Kobun. Damit stehe fest, dass dem unterlegenen Mitbewerber in dem Wahlverfahren keinerlei Nachteile entstanden sind.

Die aufschiebende Wirkung des Rechtsstreits endet mit der Entscheidung der Magdeburger Richter, so Kobun. Selbst wenn sich der unterlegene Kandidat für den Gang zur nächsten Instanz entscheiden sollte, darf die Stadt die Stelle ab sofort besetzen. Wann genau das geschehen wird, werde die Stadt nun in Abstimmung mit Kathrin Weber und ihrem derzeitigen Arbeitgeber klären, so Pressesprecherin Susanne Janicke.

Die Bürgermeisterin wird zugleich die neue Leiterin des Fachbereichs „Recht und Ordnungswesen“. Der frühere Beigeordnete Henrik Otto hatte die Zeitzer Verwaltung zum 31. August verlassen und ist seit Jahresanfang neuer Vorstandsvorsitzender der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd. (mz)