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Urlauber mit Virus im Gepäck Urlauber mit Virus im Gepäck: Welche Auswirkung hat Quarantäne?

Von Martin Walter 09.09.2020, 08:21

Zeitz - In den vergangenen Tagen und Wochen gab es beinahe täglich wieder vereinzelte neue Coronainfektionen im Burgenlandkreis. Das deckt sich mit dem Ende der Urlaubs- und Ferienzeit. Das Gesundheitsamt bestätigt den Zusammenhang: „Die derzeitigen Infektionsfälle im Burgenlandkreis sind mehrheitlich auf Reiserückkehrer zurückzuführen“.

Reiserückkehrer aus Mallorca, Bulgarien, Rumänien, der Türkei mit dem Virus im Gepäck

Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land beziehungsweise Landesteil zurückkommen, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Im Burgenlandkreis haben das bis Dienstag 269 Personen getan. Zudem müssen sie sich bis zur Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses in 14-tägige Quarantäne begeben. Die Bürger würden die Tests jedoch gut nutzen, weshalb laut Gesundheitsamt noch kein Reiserückkehrer die Quarantänezeit voll in Anspruch nehmen musste.

„Die Rückkehrer, welche sich bei uns gemeldet haben, kommen vorwiegend aus Mallorca, dem spanischen Festland, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, der Türkei sowie der Ukraine. Vereinzelt sind auch Rückkehrer aus Bosnien, Serbien, Frankreich, Malta und aus dem Libanon dabei“, heißt es vom Gesundheitsamt.

Hohe Kosten für Unternehmen, wenn Arbeiter in Quarantäne stecken

Da sich einige osteuropäische Länder darunter befinden, liegt die Vermutung nahe, dass unter den Rückkehrern auch Werkvertragsarbeiter vom Weißenfelser Tönnies-Schlachthof sind, die Urlaub in ihren Heimatländern gemacht haben.

„In unserem Corona-Test-Center haben unsere Mitarbeiter mehr als 4.500 Proben genommen, davon waren gerade einmal vier Ergebnisse positiv.  Dabei handelte es sich ausschließlich um Urlaubsrückkehrer oder neue Mitarbeiter“, antwortet Tönnies-Unternehmenssprecher André Vielstädte. „Durch die hohe Anzahl an Tests und die Lohnfortzahlung für Urlaubsrückkehrer bis zur Wiederaufnahme der Arbeit entstehen hohe Kosten für das Unternehmen“, ergänzt er.

Anspruch auf Entschädigung nur, wenn Urlaubsort kein Risikogebiet war

Wirtschaftliche Folgen wegen des Ausfalls von Arbeitern in Quarantäne hätten bislang noch keine Firmen beklagt, sagt Tobias Voigt von der Industrie- und Handelskammer.

In solchen Fällen greife zudem das Infektionsschutzgesetz, weshalb der Arbeitgeber Lohnzahlungen vom Gesundheitsamt erstatten lassen kann. Einen Anspruch auf Entschädigung hätten nur Arbeitnehmer, deren Urlaubsort kein Risikogebiet war oder erst während ihres Aufenthalts zum Risikogebiet wurde. (mz)