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Deutschlandfahne in Zeitz Stadtrat legt fest: Oberbürgermeister entscheidet über Beflaggung

Welche Flaggen vor öffentlichen Gebäuden und und städtischen Schulen wehen können.

Aktualisiert: 03.09.2025, 13:04
Deutschland- und Europaflagge vor dem Zeitzer Rathaus
Deutschland- und Europaflagge vor dem Zeitzer Rathaus (Foto: Stadt Zeitz)

Zeitz/MZ/ANK. - Dienstgebäude der Zeitzer Stadtverwaltung und auch kommunale Schulen können jederzeit beflaggt werden – mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland, mit der Europaflagge sowie der Flagge der Stadt Zeitz. Dafür hat sich der Zeitzer Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen.

Besondere Anlässe sind demnach für eine Beflaggung nicht notwendig. Laut Beschluss kann Oberbürgermeister Christian Thieme (CDU) selbst über die Beflaggung entscheiden. Der dazu notwendige Beschlussvorschlag, eingebracht von der Fraktion CDU/Zeitz 21, erhielt im Stadtrat 14 Ja- und zehn Gegenstimmen. Sechs Räte enthielten sich.

Zuvor war die AfD mit einem anderen Antrag zum gleichen Thema denkbar knapp gescheitert. Ihr Ansinnen war es, die Beflaggung zur Pflicht zu machen. Die Abstimmung dazu endete aber mit einem Gleichstand: 13 Abgeordnete stimmten dafür, 13 dagegen. Mit diesem Ergebnis fand der Beschlussvorschlag keine Mehrheit.