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Oberlandesgericht Naumburg Oberlandesgericht Naumburg: Bleibt es beim ersten Urteil?

Von Helga Heilig 26.11.2003, 16:25

Naumburg. - Ein Urteil ist noch nicht gesprochen in dem Prozess, in dem es um Schmerzensgeld für ein durch ein Pferd schwerst verletztes Kind geht (wir berichteten). Nach der gestrigen Verhandlung vor dem Sechsten Senat des Oberlandesgerichts sieht es jedoch so aus, als würde dem Begehren der Klagepartei nicht stattgegeben. Der Vorsitzende Richter Bodo von Harbou ließ dies im Rahmen der Sitzung deutlich werden.

Das für ein sechsjähriges Mädchen folgenschwere Geschehen ereignete sich Anfang April 2001. Die Mutter, Vorsitzende des Reitvereins, ging mit ihrem Kind hinter die Abzäunung der Pferdekoppel in Gieckau. Dort standen sieben Pferde. Eines davon, ein Wallach, ist plötzlich auf das Kind zugeprescht, hat es überrannt und mit den Hufen getreten. Das Mädchen erlitt dabei lebensbedrohliche Verletzungen und musste ein Dreivierteljahr in der Intensivstation eines Krankenhauses verbringen.

Der Wallach war zu dieser Zeit im Besitz der Caritas Trägergesellschaft St. Mauritius GmbH, und per Vertrag beim Reitverein, bei dem die Mutter Vorsitzende war, eingestellt "auch zum Weidengang und Auslauf", wie Richter von Harbou feststellte. Die Caritas bezweifelt übrigens, dass es betreffender Wallach war, der den Unfall herbeigeführt hat. Mit dem Pferd wurde laut Verklagter (Caritas) Therapeutisches Reiten mit behinderten Kindern des Julius-von-Pflug-Heims durchgeführt. Die Klagepartei fordert von der Caritas mindestens 20 000 Euro Schmerzensgeld. Dieser Forderung wurde bereits beim Landgericht Halle nicht stattgegeben. Das Urteil wurde von der Klagepartei angefochten.

In seiner Begründung beruft sich das Landgericht auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1908. Damals wurde festgelegt, dass Haftungsansprüche gegenüber Dritten nicht gewährt werden, wenn ein Pferd zur Erwerbstätigkeit gehalten wird und bei der Beaufsichtigung des Tieres die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt wurde.

Das treffe auch hier zu, konstatierte von Harbou. Der Wallach diente dem Berufe; er war sicher eingestellt auf der Koppel. "Es konnte keine Gefahr ausgehen", so der Vorsitzende Richter. Das Landgerichtsurteil erweise sich als "grundsätzlich richtig". Anderer Ansicht ist der Anwalt der Klagepartei. Er meint, dass eine Gefährdungshaftung vorlag. Der betreffende Wallach sei nicht für Erwerbszwecke da gewesen, sondern als ein Luxustier zu werten.

Die Urteilsverkündung ist festgesetzt auf Freitag, 19. Dezember, 8.45 Uhr. Aktenzeichen 6U78 / 03