1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zeitz
  6. >
  7. Luksch und Salzmann führen Regie

Luksch und Salzmann führen Regie

Von UTA KUNICK 08.05.2009, 18:14

DROYSSIG/MZ. - Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte am 26. Februar 2009 die Bürgermeisterwahl in Droyßig für unwirksam erklärt. Damit folgte die Behörde dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. Juni 2008. Als Ursache wurden unter anderem Fehler bei der Behandlung von Briefwahlunterlagen angeführt. Mit In-Kraft-Treten des Urteils musste Uwe Luksch (UIBD / Die Linke), der sich bei der angefochtenen Bürgermeisterwahl am 17. Februar 2008 mit 459 Stimmen knapp gegen den CDU-Kandidaten Heiko Arnhold (410 Stimmen) durchsetzte, als Bürgermeister abtreten. Seitdem füllte er lediglich sein Mandat als Gemeinderat aus. Mit der Wahl eines ersten und zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters kamen die Gemeinderäte einer Empfehlung der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Droyßiger-Zeitzer Forst nach, die in Absprache mit der Kommunalaufsicht Burgenlandkreis erfolgte, wie der stellvertretende VG-Leiter Torsten Köhler unterstrich. Vor der Stellvertreterwahl hatte der Gemeinderat einstimmig für eine Aufschiebung der Bürgermeisterwahl plädiert. Das bedeutet, dass in den nächsten Monaten nicht extra ein neuer Bürgermeister für die Gemeinde Droyßig gewählt wird. Da sich diese auflöst und im Zuge der Gebietsreform mit Weißenborn fusioniert, sollen die wahlberechtigten Bürger nun am 27. September den neuen Bürgermeister für die Großgemeinde wählen, die ab 1. Januar 2010 ihre Arbeit aufnimmt.

Bei der Wahl von Uwe Luksch zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters räumte Heiko Arnhold große Bedenken ein. Der CDU-Politiker vertritt die Auffassung, dass das Mandatsverhältnis von Luksch als Gemeinderat endete, als dieser das Amt des Bürgermeisters antrat. Arnhold gab an, sich bei der Kommunalaufsicht und beim Innenministerium erkundigt zu haben und sprach von "recht unterschiedlichen Rechtsauffassungen". Er warnte davor, Luksch in so einer rechtsunsicheren Lage zum Stellvertreter zu machen. Sollte sich irgendwann ein Rechtsfehler bestätigen, seien rückwirkend alle Entscheidungen unwirksam, die vom ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gefasst wurden. Uwe Luksch ist kein gewählter Bürgermeister, sondern vom Gemeinderat berufen. Außerdem habe er sein Mandat nicht niedergelegt, betonte Köhler, so dass er nach wie vor Gemeinderat ist. Diese Auffassung vertrete auch die Kommunalaufsicht. Vom Innenministerium liege der Verwaltung dazu keine schriftliche Positionierung vor, so Köhler. Arnhold und die beiden anderen Vertreter der CDU-Fraktion stimmten gegen Luksch.