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Aussagen passen nicht zusammen

Von Helga Heilig 29.01.2003, 18:59

Halle. - Im Wirtschaftsstrafprozess gegen den einstigen stellvertretenden Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft Finne Klosterhäseler (wir berichteten) ist der elfte Verhandlungstag beim Landgericht Halle über die Bühne gegangen. Die Verhandlung vor der Zweiten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Klaus Hermle brachte tatsächlich etwas Neues. Erstmals erklärte sich der Angeklagte bereit, Aussagen zu einem der sechs Anklagepunkte zu machen.

Noch bevor die zwei Zeugen, die im Mai 1995 beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (Alf) Weißenfels über diverse finanzielle Beihilfen zu entscheiden hatten, gehört wurden, hatte der Angeklagte das Wort. Er und der inzwischen verstorbene erste Geschäftsführer der EZG Finne hätten mit den Zeugen am 4. oder 5. Mai 1995 ein "Acht-Augen-Gespräch" geführt. Darin sei zur Sprache gekommen, dass rund 9 000 Hektar der EZG Finne in die neu gegründete Schlossgut e. G. Klosterhäseler übergegangen sind. Sinngemäß meinte der Angeklagte, die hochrangigen Alf-Mitarbeiter hätten davon gewusst, seien jedoch der Meinung gewesen, die EZG Finne könne Anpassungshilfe über 1,2 Millionen Mark für die Flächen der EZG Finne und der Schlossgut e. G. gemeinsam über die EZG beantragen. Ein Antrag wurde am 15. Mai 1995 gestellt und vom Angeklagten unterschrieben. Die Anpassungshilfe wurde gezahlt - und genau das ist einer der sechs Anklagepunkte: Subventionsbetrug.

Im Anschluss sagten die zwei Zeugen übereinstimmend aus. Beide beteuerten vor Gericht, dass es ein Gespräch mit den Geschäftsführern über die Modalitäten zur Antragstellung für Anpassungshilfe nicht gegeben habe. Der ehemalige Abteilungsleiter, heute im Ruhestand, betonte sogar, dass die Mitarbeiter des Alf keine Beratergespräche führen dürften.

Befremdlich, nicht nur für das Gericht: Der offenbar zu Unrecht an die EZG Klosterhäseler gezahlte Betrag über 1,2 Millionen Mark wurde nie zurück gefordert. Begründung des Alf-Mitarbeiters: Zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand die Forderung zu Recht. Der Prozess wird Ende Februar mit der Vernehmung weiterer Zeugen und den Plädoyers fortgesetzt.