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Kriminalität im Burgenlandkreis Angeklagter in Zeitz im Verhalten stark gestört

Weil er sich gegen die Polizei widersetzte, bekommt ein 34-Jähriger eine Gefängnisstrafe. Warum er trotzdem nicht in Haft muss.

Von Matthias Voss 20.01.2026, 07:00
Das Amtsgericht hat einen Zeitzer zu einer Gefängnissgtraße wegen wiederholtem Widerstandes gegen Polizeibeamte verurteilt.
Das Amtsgericht hat einen Zeitzer zu einer Gefängnissgtraße wegen wiederholtem Widerstandes gegen Polizeibeamte verurteilt. Symbolfoto: imago/Ralph Peters)

Zeitz/MZ. - „Ich war nicht Herr meiner Sinne, weil ich stark alkoholisiert war. Es tut mir sehr leid, es kommt nicht wieder vor“, versprach ein 34-jähriger Zeitzer jetzt vor dem Amtsgericht.