Alte Pappeln bereiten oftmals großen Ärger
Würchwitz/MZ/kdk. - Selbstverständlich werde ein Antrag an das Landratsamt zum Fällen der Bäume gestellt sowie Ersatzpflanzungen vorgenommen.
Stets Antrag stellen
Laut Landesnaturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt müsse bei einem Eingriff in die Natur ein Antrag gestellt werden, wie beispielsweise beim Fällen von Pappeln, erklärte Rolf Hausch, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Naumburg. Die Entscheidungen über das Fällen erfolge in der Regel komplikationslos. Allerdings sei es nicht statthaft, diese Bäume wild zu fällen, was einer Ordnungswidrigkeit gleich komme. Dann drohe in jedem Fall ein Bußgeld sowie die Aufforderung zu einer Neubepflanzung.
Hausch fuhr fort, dass es generell mit den Pappeln Probleme gebe, nicht nur in Würchwitz. Es sei zu DDR-Zeit so gewesen, dass Pappeln relativ oft gepflanzt worden sind, da sie besonders schnell wachsen. Nach 30 bis 40 Jahren seien die Bäume allerdings verbraucht und brüchig. Auf anderes Material als auf Pappeln habe man damals oftmals nicht zurückgreifen können. Teilweise werde vor Ort von seiner Behörde nun entschieden, wie zu verfahren sei. Mitunter reiche es für die Untere Naturschutzbehörde, wenn man augenscheinlich den Zustand der Bäume erkenne.
Eigentümer in Pflicht
Hausch verwies besonders darauf, dass der Eigentümer in der Pflicht sei, gerade bei Stürmen bestehe eine große Gefahr. Zu DDR-Zeit sei in der Frage nicht sonderlich geachtet worden, an welcher Stelle die Pappeln gepflanzt wurden. Und so könne es durchaus sein, dass jemand Besitzer eines Baumes ist, ohne es zu wissen. Auch jede Gemeinde müsse dies über die Abteilung Liegenschaften abklären.
Pappeln sind sommergrüne 30 bis 45 Meter hohe, flach wurzelnde Bäume, die vielfach an Gewässern wachsen. Es gibt circa 50 Arten der Pappeln. In Mitteleuropa sind die Schwarz-, Silber- und die Zitterpappel, die auch unter dem Namen Espe oder Aspe bekannt ist, sowie die Graupappel heimisch.