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Aus dem Gerichtssaal Zahlreiche Vorstrafen - Warum einen Wittenberger jetzt wieder drei Monate Gefängnis drohen

Wittenberger wird in Bewährungszeit ohne Führerschein ertappt.

Von Andreas Behling 10.05.2024, 18:30
Ein Wittenberger steht vor Gericht.
Ein Wittenberger steht vor Gericht. (Foto: Peter Steffen/dpa)

Dessau/Wittenberg/MZ. - Der Berufungsprozess gegen einen 38-jährigen Mann aus Wittenberg, der am Dienstag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau startete, wird am 21. Mai fortgesetzt. Die Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Knief möchte sich durch die Anhörung einer Bewährungshelferin einen genaueren Eindruck vom Angeklagten verschaffen.

Dem Mann droht ein Gefängnisaufenthalt von drei Monaten. Die erste Instanz hatte die kurze Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt. Ereignet hatte sich die Tat am 12. April vorigen Jahres. Damals war der Lutherstädter im benachbarten Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf der Wolfener Damaschkestraße in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. In deren Verlauf konnte er keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Der Angeklagte hatte nach Angaben von Landgerichtssprecher Frank Straube bis März 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg (Jerichower Land) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verbüßt. Deren Strafrest war für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis fiel also in die noch bis März 2025 dauernde Bewährungszeit.

Straube zufolge war der Wittenberger, den Rechtsanwalt Sven Tamoschus verteidigt, seit 2001 immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die zahlreichen Vorstrafen – der Pressesprecher erwähnte 19 Eintragungen – wurden u.a. wegen besonders schweren Diebstahls, Hehlerei, Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung ausgesprochen. Außerdem sind im Register Trunkenheit im Verkehr, Kennzeichenmissbrauch und auch Fahren ohne Fahrerlaubnis erwähnt.