Weberhaus Wittenberg Weberhaus Wittenberg: Gerüstbauer nach Absturz von Dachdecker wieder vor Gericht

Dessau/Wittenberg - Es geht weder um Mord noch um Totschlag, sondern um fahrlässige Körperverletzung. Dennoch dürfte das Verfahren gegen einen Wittenberger Gerüstbauer eines des langwierigsten sein, mit dem das Landgericht Dessau beschäftigt ist.
Seit Mittwoch verhandelt es zum zweiten Mal gegen Kevin Z. (alle Namen geändert), den es im März 2012 nach einer Berufungsverhandlung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. Damals sah es die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Knief als erwiesen an, dass 2010 ein Dachdecker von einem Gerüst am Weberhaus in Wittenberg abstürzte, weil das von Z. errichtete Gerüst Mängel aufwies. Das Opfer zog sich erhebliche Verletzungen zu, aber keine bleibenden Schäden.
Die Beweisaufnahme damals nahm zeitweise leicht absurde Züge an mit teils wilden Diskussionen inklusive eines spontanen Versuchsaufbaus im Gerichtssaal. Das Urteil fand keine Gnade beim Oberlandesgericht, es sah die Vorwürfe als nicht ausreichend begründet an, gab das Verfahren zur Neuverhandlung wieder nach Dessau an eine andere Kammer zurück.
Wegen Umstrukturierungen und Krankheit blieb die Sache liegen - um nun wieder von genau dem Richter verhandelt zu werden, der zuvor schon das Urteil gesprochen hatte. Der nämlich hat mittlerweile eine andere Kammer übernommen, die jetzt zufällig wiederum für Z. zuständig ist.
Der hätte sich das Verfahren eigentlich ersparen können: Ihm war eine Einstellung gegen Zahlung von 500 Euro vorgeschlagen worden. Eine pragmatische Lösung, denn nach all den Jahren hätte im Falle einer Verurteilung ohnehin ein kräftiger Nachlass gewährt werden müssen.
Z. aber lehnte ab. Nach seinen Worten hätte die Krankenkasse eine Einstellung als Schuldeingeständnis gewertet (was sie strafrechtlich nicht ist) und von Z. über 5000 Euro verlangt - das von ihr an das Opfer gezahlte Krankentagegeld. Das erschien Z. keine faire Lösung. Günstiger kommt ihn diese Entscheidung allerdings nur dann, wenn er nicht verurteilt wird, da er sonst auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt. (mz/tst)