Hundert Meter Abstand Warum Mann aus Oranienbaum-Wörlitz nach Gerichtsverhandlung seine Heimat verlässt
Berufungsverhandlung bringt Angeklagtem aus Oranienbaum-Wörlitz Bewährung. Warum dieser nun seinen Wohnort verlassen will.

Dessau/Oranienbaum-Wörlitz/MZ - Ein 54-jähriger Mann aus Oranienbaum-Wörlitz muss nicht für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Im Berufungsverfahren, das von ihm und seinem Verteidiger André Horváth angestrengt wurde, wandelte die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau die Entscheidung des Amtsgerichtes Zerbst vom 6. August 2021 um.
Der Angeklagte, der sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu verantworten hatte, wurde zwar zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, doch den Vollzug der Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.
2.000 Euro für Diakonie
Die Bewährungszeit, in der sich der Mann nichts mehr zuschulden kommen lassen darf, beträgt drei Jahre. „Zur Verstärkung der Einwirkung des Urteils“, wie die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten sagte, muss der Mann außerdem in fünf Raten insgesamt 2.000 Euro an die Diakonie Deutschland zahlen. Des Weiteren bleibt das Kontaktverbot zu seiner früheren Partnerin aufrechterhalten.
Dieses Verbot war nach der endgültigen Trennung des Paares beim Familiengericht erwirkt worden. Zu den Auflagen gehörte, dass er sich der Wohnung der Frau nicht nähern durfte und bei Begegnungen einen Abstand von 100 Metern einzunehmen hatte. Untersagt war ihm darüber hinaus eine Kontaktaufnahme in jeglicher Form.
Immer mal was mitgenommen
Gleichwohl drang der 54-Jährige zwischen September und Dezember 2020 mehrfach auf das Grundstück der Frau vor. Fast immer nutzte er die Gelegenheit, Gegenstände, die sich in ihrem Besitz befanden, zu entwenden. Hierzu gehörten eine Fernbedienung für das Garagen-Tor, eine Ledertasche, eine Solarlampe für den Außenbereich, drei Brillen und Kochtöpfe.
In einem Fall betrat er auch das Haus der früheren Lebensgefährtin. Als diese in ihrer Angst per Telefon ihren Sohn alarmierte, nahm der Angeklagte ihr das Handy weg und versetzte - eine Kampfstellung einnehmend - dem Sohn nach dessen Eintreffen einige Faustschläge. Der Geschädigte trug Schwellungen an der Stirn und am rechten Arm davon. Die Attacke konnte erst nach dem Einsatz von Tierabwehrspray beendet werden. Der deutlichen Abmilderung des Urteils ging eine Verständigung zwischen der Berufungsinstanz, dem Verteidiger und Staatsanwalt Frank Pesselt voraus. Bedingung war, dass der Angeklagte die Berufung auf die Rechtsfolge beschränkte. Damit räumte er die Taten umfänglich ein, und es mussten keine Zeugen mehr vernommen werden.
Ordnungshaft verbüßt
Verteidiger Horváth sagte, mit der Anwältin der Ex-Partnerin sei er dabei, die noch offenen zivil- und familienrechtlichen Fragen zu klären. Sein Mandant plane den Wegzug aus einem Ortsteil von Oranienbaum-Wörlitz, da sich die persönlichen Begegnungen in so einem kleinen Ort nicht ständig vermeiden ließen. „Mein Mandant hat keine Freude am Drangsalieren. Er will räumlichen Abstand herstellen“, so der Jurist.
Staatsanwalt Pesselt fand, der Wegzug sei eine gute Idee, um künftig straffrei zu leben. Von der Vorsitzenden Richterin hieß es, dass der Angeklagte bereits eine Ordnungshaft verbüßt hat, das sollte ihm Mahnung und Warnung genug sein. In der Vergangenheit waren ihm stets Geldstrafen auferlegt worden.