Landgericht Dessau Sportler mit zweitem Gesicht? Wittenberger Trainer zu Haftstrafe verurteilt
Mann wird vom Dienst freigestellt. Es werden schwere Vorwürfe wegen Vergewaltigung und versuchter Kindesentziehung erhoben. Aktuell gilt die Unschuldsvermutung.

Wittenberg/MZ/TST/HÜ. - Der Mann genießt in der Sportwelt einen tadellosen Ruf. Er engagiert sich hauptamtlich für die Integration von Kindern und Jugendlichen. Er hilft auch an seinen dienstfreien Tagen bei der Durchführung von Events tatkräftig mit und ist stets freundlich. Auch sein Chef kann über seinen Mitarbeiter „nichts Negatives“ sagen und tritt nach eigenen Angaben im Gericht als Entlastungszeuge auf und gibt dem Angeklagten ein Alibi. „Es gilt in Deutschland bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung“, sagt er.