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Dessauer Urteil hat Bestand Eisenhut-Mörder bleibt in Haft - BGH in Karlsruhe verwirft Revision von Mann aus Friedersdorf

Er vergiftete seine Ehefrau mit der hochgiftigen Pflanze Blauer Eisenhut und wurde zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt - und bleibt das auch.

Aktualisiert: 02.09.2025, 09:39
Der Mann während des Prozesses am Landgericht in Dessau.
Der Mann während des Prozesses am Landgericht in Dessau. Foto: Martin

Karlsruhe/Dessau/DPA. - Er vergiftete seine Ehefrau mit der hochgiftigen Pflanze Blauer Eisenhut und wurde zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt - das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhehabe die Revision des mittlerweile 59-Jährigen und einer jetzt 60 Jahre alten Frau gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher mit.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der aus Friedersdorf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld stammende Angeklagte im April 2023 Teile der hochgiftigen Pflanze in das Essen seiner Ehefrau mischte. Sie starb in einem Krankenhaus. Hintergrund war eine längere außereheliche Beziehung des Täters zu der Mitangeklagten. Sie habe wiederholt auf eine Scheidung gedrängt und gedroht, die Beziehung offenzulegen.

Die Frau hatte das Landgericht wegen versuchter Nötigung und Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.