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"Offener Brief" aus Wittenberg "Offener Brief" aus Wittenberg: Knöllchen trotz Parkschein

Von irina steinmann 25.11.2014, 17:39
Multischild
Multischild archiv/achim Kuhn Lizenz

Wittenberg - So kann’s gehen: Man fährt in die Stadt zum Einkaufen, findet einen Parkplatz, löst einen Parkschein und als man von seinen Besorgungen zurückkehrt, prangt da ein Knöllchen an der Windschutzscheibe.

Die Zusatzschilder für die Straßenreinigung - es gibt sie hie und da auch in der klappbaren Variante - haben schon öfter für Ärger unter Autofahrern gesorgt. Anwohner achteten aber sehr genau darauf, ob die Kehrmaschine auch ihren Dienst versieht, so Hagen Pisoke. Wird die Arbeit der Kehrmaschine durch Parken tatsächlich verhindert, sind statt der üblichen 15 Euro Verwarngeld sogar 25 Euro fällig. 

Passiert ist das dem Wittenberger Frank Ulitze und der ist darüber so verärgert, dass er der MZ einen ausführlichen „Offenen Brief“ geschickt hat.

Demnach ereilte ihn das Knöllchen am 30. Oktober in der Mauerstraße, ziemlich genau dort, wo früher das Eiscafé und heute ein russisches Restaurant ist. Parken unterliegt dort stets bestimmten Regeln. Diesmal schreiben „in Augenhöhe zusätzlich aufgestellte Verkehrszeichen“ ein absolutes Halteverbot für den nächsten Tag vor, den Reformationstag. Frank Ulitze zieht also den Parkschein und geht. Als er „gegen 11 Uhr“ zurückkommt, trifft er auf Politessen, die eifrig Zettel hinter Scheibenwischer stecken: Donnerstags 10 bis 12 Uhr herrscht ein absolutes Halteverbot, wegen Straßenreinigung.

Fünf Schilder an einem Mast

Auch in seiner Antwort ans städtische Ordnungsamt wird Ulitze auf Schilderwald plädieren. Er führt nicht nur das vorübergehende zusätzliche Halteverbotsschild ins Feld, sondern auch die dortigen Parkregelungen an sich: Fünf Schilder zählt er an dem einen Masten - absolutes Halteverbot plus Zusatzschild für den Donnerstagvormittag, Parken erlaubt plus Zusatzschild „mit Parkschein“ plus ein fünftes Schild für Taxen. Zwei zuviel, sagt Ulitze, nachdem er sich einschlägig kundig gemacht hat, und ist nun „auf die Antwort des Ordnungsamts gespannt“. Die steht noch aus und weil das so ist, will man sich dort zu dem Fall direkt auch nicht äußern. Allerdings widerspricht Hagen Pisoke, stellvertretender Fachbereichsleiter des auch fürs Ordnungswesen zuständigen „Bürgerservice“, der Darstellung, es hingen zu viele Schilder an besagtem Mast. Die Dreier-Regelung gebe es in der Straßenverkehrsordnung in der Tat, handelt es sich aber - wie in der Mauerstraße - um „ruhenden Verkehr“, dürften es ein paar mehr sein. Das vorübergehende Verbotsschild zum Reformationstag sei wegen des Busverkehrs aufgestellt worden, habe aber „meines Wissens nichts verdeckt“, so Pisoke; auch Fotos würden dies belegen.

Sollte das laufende Anhörungs- und gegebenenfalls Prüfverfahren das Vorgehen der Stadt bestätigen, würde Frank Ulitze behandelt wie ein Schwarzparker: Eine Verrechnung mit den geleisteten Parkgebühren ist nicht vorgesehen. (mz)