Diebstahl und Computerbetrug Mutter hofft, doch nicht ins Gefängnis zu müssen: Das sagt die 38-Jährige über die Taten
Eine 38-Jährige wurde im September am Amtsgericht Wittenberg zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis wegen Diebstahls und Computerbetrugs verurteilt. Warum die Mutter hofft, die Strafe nicht antreten zu müssen.

Wittenberg/Dessau/MZ. - Für die 38-jährige Mutter aus Wittenberg, die zwei minderjährige Kinder hat, geht es um viel. Entweder sie erhält trotz zum Teil einschlägiger Vorstrafen eine Bewährungschance. Oder sie muss ins Gefängnis. Und das nicht nur für eine kurze Zeit, sondern für ein Jahr und zwei Monate.
Verfahren bleibt offen
Dieses Urteil hatte das Amtsgericht Wittenberg am 12. September vorigen Jahres gegen sie wegen Diebstahls und Computerbetrugs in jeweils zwei Fällen verhängt. Ob die 5. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, wo über die Berufung der 38-Jährigen verhandelt wird, an der Entscheidung Änderungen vornimmt oder es bei der Strafe belässt, steht noch nicht fest.
Denn terminliche Zwänge führten dazu, dass der Vorsitzende Richter Michael Koch den Prozess aussetzte. Anfang April, so die Prognose, soll ein neuer Anlauf genommen werden. Zeit, die von der Angeklagten genutzt werden könnte, um ihr Aussageverhalten zu überdenken.
Denn der Kammervorsitzende machte während der Verhandlung sehr deutlich, wie er die Schilderungen der Frau einordnet: „Die Gebrüder Grimm würden vor Ehrfurcht erstarren.“ Dem Vorwurf, dass sie im November 2023 aus den Praxisräumen einer Ergotherapie den Rucksack einer Mitarbeiterin entwendete und mit deren Geldkarte mehrere Einkäufe bezahlte, hielt sie eine ganz eigene Version entgegen.
Bestohlener Transporter stand am Martas Hotel in Wittenberg
Ihr zufolge bekam sie nämlich zufällig mit, wie sich ein junges Paar auf einer Bank über den Diebstahl unterhielt und dabei auch den Tatort beschrieb. „Das ist doch nicht rechtens“, habe sie daraufhin dem Duo gesagt. Sich den Rucksack greifend, sei sie im Anschluss zur Praxis gegangen, um ihn dort abzulegen. Weshalb sie das aber still und heimlich tun wollte, konnte sie nicht erklären.
Gleichfalls unerklärlich, aus welchem Grund sie zunächst vehement bestritt, aus einem am Martas Hotel Wittenberg abgestellten Transporter einen Korb gestohlen zu haben, in dem sich ein Tablet befand. Fotos, die ihr der Vorsitzende vorlegte, lassen indes kaum einen anderen Schluss zu, dass sie damals – eine knappe Woche vorm Vorfall in den Therapieräumen – genau die Person war, die aufgenommen wurde.
„Ich bin immer ein Freund des offenen Wortes“, kommentierte Michael Koch das Einlassungsverhalten. Dieses helfe „gar nicht“ dabei, wenn man sich eine Strafaussetzung zur Bewährung erhoffe. „Nach Aktenlage“, so der Vorsitzende, „erzählen Sie uns was vom Pferd.“ Und das sei „absolut kontraproduktiv“. Auch Verteidiger Nils Niendorf schien am Ende des Tages chancenlos, die Angeklagte zu einer Lebensbeichte zu bewegen.
Angeklagte ging bereits wegen anderer Verurteilung in Berufung
Im Übrigen war zuletzt von einer anderen Kammer des Landgerichts Anfang März vorigen Jahres die Berufung der Wittenbergerin gegen eine siebenmonatige Bewährungsstrafe verworfen worden. Damals musste sich die Angeklagte wegen des tätlichen Angriffs auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung verantworten.
Seinerzeit war von einer „gerichtsbekannten Drogenkonsumentin“ die Rede, die ab 2017 vor allem durch Diebstähle auffiel. Vorstrafen wurden aber auch wegen Computerbetrugs und der Entziehung elektrischer Energie verhängt.