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"Königreich Neu-Deutschland" Königreich Neu-Deutschland: Später Triumph für König Peter Fitzek

Von Steffen Könau 01.12.2017, 19:30
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor dem ehemaligen Krankenhaus im Wittenberger Ortsteil Apollensdorf-Nord, das als Staatsgebiet des Fantasiestaates „Königreich Deutschland“ diente.
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor dem ehemaligen Krankenhaus im Wittenberger Ortsteil Apollensdorf-Nord, das als Staatsgebiet des Fantasiestaates „Königreich Deutschland“ diente. Baumbach

Wittenberg - Vor zehn Monaten wurde der Fantasiestaat Königreich Deutschland geräumt, den der aus Halle stammende Koch Peter Fitzek fünf Jahre zuvor in Wittenberg gegründet hatte.

Doch während der selbsternannte Staatschef nach einer Verurteilung wegen Untreue noch bis mindestens 2020 in Haft sitzt, dürfen seine Anhänger draußen jubeln: Das Landgericht Dessau-Roßlau hat jetzt auf Antrag von Fitzek-Getreuen, die früher als Mieter am Hauptsitz des „Königs“ in Apollensdorf lebten, entschieden, dass eine vom Abwickler des Königreiches beantragte Einstweilige Verfügung zur Räumung der von Fitzek zum „Staatsgebiet“ erklärten Fläche nicht hätte erlassen werden dürfen.

Zwar sei der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beauftragte Abwickler berechtigt gewesen, einen Räumungsantrag zu stellen. Für den Erlass der Einstweiligen Verfügung, auf deren Grundlage am 15. Mai Einsatzkräfte von Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Bafin-Mitarbeiter das Königreich geräumt hatten, habe es jedoch keine Voraussetzungen gegeben.

Damit erkennt der Rechtsstaat, den Fitzek und seine Anhänger in Frage stellen, aber nicht etwa das Mini-Königreich an. Grund für die Entscheidung ist vielmehr das Mietrecht, nach dem der Eigentümerwechsel an einer Immobilie nicht automatisch geschlossene Mietverträge ungültig macht. Hier hatte ein ursprünglich von Fitzek gegründeter und geführter Verein Mietverträge mit einzelnen Anhängern geschlossen, die durch die Bafin-Verfügung zur Abwicklung des Königreiches auch nicht einfach erloschen.

Der Vertreter der Bafin hatte vor Gericht zwar argumentiert, keine Kenntnis von diesen Verträgen gehabt zu haben. Allerdings habe er andererseits, so das Urteil, bereits im Verfahren gegen Fitzek ausgesagt, dass auf dem Gelände Personen wohnten und eine Räumung schwierig werden könnte.

Praktische Folgen hat das Urteil, gegen das noch Rechtsmittel eingelegt werden können, nicht. Die Anhänger von Peter Fitzek sind nach eigenen Angaben inzwischen in einem neuen Objekt untergekommen. (mz)