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Hundesteuer verdoppeln? Hundesteuer verdoppeln?: Wittenberg kommt auf den Hund

Von Irina Steinmann 29.08.2018, 08:39
„Ossi“ ist aufmerksam. Die Hundesteuer soll steigen.
„Ossi“ ist aufmerksam. Die Hundesteuer soll steigen. Thomas Klitzsch

Wittenberg - Nur langsam kommt nach der Sommerpause das offizielle politische Leben in Wittenberg wieder in die Gänge. So werden die Fachausschüsse des Stadtrats erst in der zweiten Septemberwoche zur Sitzung zusammenkommen. Bereits in wenigen Tagen erwacht allerdings die Gremientätigkeit auf dem Dorfe: Seegrehna, Boßdorf, Reinsdorf und Nudersdorf befassen sich als erste mit einem Thema, das die gesamte Stadt betrifft - die Hundesteuer.

Vergleichsweise normal

Der Vorschlag der Verwaltung hat es in sich. Vorgesehen ist eine glatte Verdopplung des bisher fälligen Betrages. Künftig 84 statt 42 Euro pro Jahr sollen für Otto-Normal-Hund hingelegt werden. Auch mit dieser Summe bliebe Wittenberg nach eigenen Angaben im Rahmen andernorts in Sachsen-Anhalt geltender Sätze; genannt werden Vergleichszahlen etwa für die Großstadt Halle (90 Euro) und für die deutlich kleineren Kommungen Halberstadt (87) und Stendal (60 Euro). Für Zweit- und Dritthund etc. sollen sogar jeweils 132 Euro fällig werden.

Gut 266000 Euro pro Jahr - das würde ebenfalls eine Verdopplung bedeuten - will Wittenberg dank höherer Hundesteuer einnehmen. Begründet wird das Vorgehen natürlich mit den klammen Kassen bzw. der Pflicht zur Haushaltskonsolidierung. Allerdings macht die Verwaltung keinen Hehl daraus, dass sie die Hundesteuer auch als Instrument der Regulierung sieht.

Es sei „unbestritten, dass mit der Wahl der Steuersatzhöhe auch eine Eindämmung der Hundehaltung aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr erfolgt“, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. „Dies ist gerade im dichter besiedelten Gebiet innerhalb der Lutherstadt Wittenberg sachgerecht. Auch wenn die Hundehaltung für Hundehalter durchaus positive Auswirkungen haben kann, gibt es auch eine nicht unerhebliche Zahl von Einwohnern, die Hunde ablehnen.“ Als Gründe hierfür werden Lärm, Hundekot auf Gehwegen und in Parks, „Gefahren für Menschen oder andere Tiere aufgrund des Jagdinstinkts“ oder Allergien genannt - kurzum, es gehe auch um die Wahrung „grundsätzlich geschützter Interessen“ der Allgemeinheit.

Insbesondere hofft man, durch die Steuererhöhung die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde verringern zu können. Nach dem allgemeinen, bundesweiten Abschied vom Begriff „Kampfhund“ gibt es, neben dem Normalhund, künftig noch den „Vermutungshund“ und den „Vorfallshund“. Letzterer hat schon mal zugebissen, ersterem wird Böses zumindest zugetraut. Mit 720 Euro wird der Vorfallshund denn auch empfindlich teuer, während es für den Vermutungshund beim alten Kampfhundesatz von 300 Euro bleibt. Wobei für Tiere dieser Kategorie bei Wohlverhalten sogar eine Resozialisierung vorgesehen ist, sprich eine Ermäßigung der Steuer auf Normalhund-Niveau.

Grundsätzlich steuerpflichtig sind Hunde „zu Zwecken der privaten Lebensführung“, die älter als drei Monate sind. Steuerbefreiungen sind, auf Antrag, vorgesehen beispielsweise für so genannte Assistenzhunde (Blindenhund etc.) und für geprüfte Rettungshunde, die „für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen“.

Außerdem gibt es diverse Ermäßigungsmöglichkeiten, so etwa für Wach- sowie Jagdhunde. Ersatzlos gestrichen werden soll demgegenüber die einjährige Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Tierheim stammen. Bei einem erfolgreichen Einsatz als Steuerungsinstrument - Senkung des Bestandes - dürfte die Hundesteuer am Ende nicht unbedingt den erhofften Betrag erbringen.

Mehr als 3100 Stadt-Hunde

In Wittenberg sind derzeit (Stand 15. Mai) 3139 Hunde offiziell gemeldet, bei zehn handelt es sich um „Kampfhunde“ nach bisheriger Definition bzw. künftige „Vermutungshunde“. Wie hoch die Dunkelziffer ist, wisse man nicht, hieß es auf Anfrage aus dem Rathaus. Es gebe allerdings eine.

(mz)