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Gutachten soll Klarheit bringen Haft oder Psychiatrie? Gericht prüft Schuldfähigkeit eines Coswigers nach Gewaltserie

Nach einer Serie von Gewalt- und Bedrohungsdelikten prüft das Landgericht die Schuldfähigkeit eines Angeklagten aus Coswig. Ein psychiatrisches Gutachten soll über den weiteren Weg entscheiden.

Von Andreas Behling 29.12.2025, 18:04
Wegen zahlreicher Gewalttaten ordnete das Landgericht ein forensisch-psychiatrisches Gutachten an. Der Angeklagte will eine Haftstrafe vermeiden – das Verfahren verzögert sich.
Wegen zahlreicher Gewalttaten ordnete das Landgericht ein forensisch-psychiatrisches Gutachten an. Der Angeklagte will eine Haftstrafe vermeiden – das Verfahren verzögert sich. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Coswig/mz. - Für einen 37 Jahre alten Coswiger ist am 15. Dezember die Begutachtung durch einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen angeordnet worden. „Mein Mandant möchte nicht in Haft“, begründete Verteidiger Markus Brodowski den Schritt.