Unerlaubte Aufsätze für Schusswaffen Gericht mildert Geldstrafe für Wittenberger Waffenbesitzer deutlich ab
Gericht mildert Strafe nach 13 Monaten deutlich. Allerdings lehnt es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ab. Warum sich der Angeklagte nicht auf Unwissenheit berufen kann.
19.05.2025, 12:00

Dessau/Wittenberg/MZ. - Ein Angeklagter aus Wittenberg muss wegen des unerlaubten Besitzes einer für Schusswaffen bestimmten Vorrichtung, die das Ziel beleuchten und markieren kann, eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlen. Zu dem Urteil kam am Mittwochnachmittag die 5. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Mit der Entscheidung korrigierte die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Michael Koch ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 4. März vorigen Jahres spürbar.
