Arbeitet im Pflegebereich Coswiger fälscht Rezepte für Tilidin und Lorazepam – So ist es aufgefallen
Ein Coswiger, der im Pflegebereich tätig ist, fälscht Rezepte und möchte damit Tilidin und Lorazepam über eine Versandapotheke bestellen. Wie sein Betrugsversuch aufgeflogen ist.

Coswig/Dessau/MZ - Da hatte sich jemand wirklich Arbeit gemacht. Er hatte an den Praxis-Stempeln von zwei Ärzten gefeilt und sich an den Unterschriften der Mediziner versucht. Auch verschaffte er sich Kenntnisse, in welcher Packungsgröße es die verschreibungspflichtigen Medikamente Tilidin und Lorazepam gab, um die entsprechende Menge auf den Privatrezepten einzutragen und bei zwei Versandapotheken einzureichen.
Coswiger fälscht zwei Rezepte für Tilidin und Lorazepam
Nur gab es gleich mehrere Hürden: Die Stempel sahen anders aus als die originalen. Die Arztnummern und die Betriebsstättennummern waren ebenfalls gefälscht. Wie die Signaturen der Ärzte. Aus strafrechtlicher Sicht handelte es sich um eine Urkundenfälschung in zwei Fällen. Für die war ein Mann aus Coswig verantwortlich – daran hatte am Donnerstagvormittag die 5. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau keinen Zweifel. Weswegen sie die Berufung des 46-Jährigen verwarf und die erstinstanzliche Geldstrafe von 10.400 Euro bestätigte.

Selbst wenn man wohlmeinend davon ausgegangen wäre, dass irgendein Unbekannter die Fälschungen anfertigte, die Rezepte auf seinen Namen eingereicht hatte der von Alexander Riemer verteidigte Angeklagte. Dass der die Rezepte erst am 21. August zur Verhandlung im Amtsgericht Zerbst gesehen haben will, nahm ihm die Berufungskammer nicht ab. Wer würde sich solche Mühe machen, nur um dem Coswiger übel mitzuspielen?
Niemand sonst als der Angeklagte, der sich wegen seiner Tätigkeit im Pflegebereich sogar etwas mit Medikamenten auskenne, meinte die Kammer. Jede andere Variante sei „eher lebensfremd“, konstatierte der Vorsitzende. Es müsse also der Angeklagte versucht haben, an die teuren Arzneien zu gelangen.
Gefälschtes Rezept wegen hoher Menge und ungewöhnlichen Dosierung aufgefallen
Dass das scheiterte, hatte insbesondere mit der georderten „sehr hohen Menge“ und der „sehr ungewöhnlichen Dosierung“ zu tun. Das hatten die Ärzte vor der ersten Instanz mitgeteilt. Und sie schilderten unisono, dass der Mann nicht als Patient ihrer Praxis registriert war. Dass 130 Tagessätze zu je 80 Euro überzogen seien, sah Staatsanwalt Frank Pesselt auf keinen Fall.
„Sie könnten mit den Medikamenten tatsächlich etwas anfangen“, sagte er. Pesselt erinnerte daran, dass sich der Coswiger erst im November 2023 wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten musste. Damals wurden ihm 40 Tagessätze zu je 40 Euro auferlegt.
In seiner Urteilsbegründung fand auch der Vorsitzenden die Aufstockung der Tagessätze nicht kritikwürdig. Man müsse bedenken, dass es sich um zwei Fälle der Urkundenfälschung handelte, die sich im Januar und Februar 2024 zutrugen, hieß es. Und für jeden Fall habe das Amtsgericht Zerbst 90 Tagessätze angesetzt.
„Das ist nachvollziehbar. Und es musste auch eine deutliche Sanktion erfolgen“, verwies Michael Koch auf die kurze Zeitspanne zwischen dem Drogendelikt und den neuen Taten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.