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Abfallwirtschaft im Landkreis Wittenberg Abfallwirtschaft im Landkreis Wittenberg: Drei Euro weniger pro Tonne

Von Ute Otto 20.11.2015, 18:24
Hier werden Restmülltonnen entleert.
Hier werden Restmülltonnen entleert. thomas klitzsch Lizenz

Wittenberg - Das ist eine gute Nachricht: Die Abfallgebühr im Landkreis Wittenberg soll spürbar sinken. Wenn der Kreistag am 30. November zustimmt, wird ab Januar die Entsorgung einer 120-Liter-Restmülltonne von Privatgrundstücken 5,83 Euro statt bisher 8,73 Euro kosten. Für Tonnen auf Wochenendgrundstücken oder Kleingärten fallen dann 6,77 Euro an. Beim 1,1-Kubikmeter-Großbehälter werden 53,41 Euro berechnet (bisher 80,02  Euro).

Selbstkompostieren in Gärten bleibt erlaubt

Auch die Biotonne wird billiger. Waren bisher 7,70 Euro für die Leerung eines 120-Liter-Behälters fällig, sind es ab Januar 3,26 Euro auf Wohngrundstücken und 5,45 auf Wochenend- und Kleingartenparzellen. Aber in letzteren dürfte ohnehin weitgehend selbst kompostiert werden. Um etwa einen Euro teurer als bisher wird es, wenn Bürger ihre Abfälle mit Pkw und Anhänger selbst in die Betriebshöfe bringen.

Die personenbezogene Leistungsgebühr, auch Grundgebühr genannt, gibt es weiterhin: 28,10 Euro soll sie pro Kopf eines Haushalts betragen (ermäßigt 14,05 Euro), was einer Senkung von 2,50 bzw. 1,25 Euro entspricht. Aus dieser Grundgebühr werden unter anderem die Entsorgung von Sperrmüll, Grünschnittabgabe, Weihnachtsbaumsammlungen sowie die Unterhaltung der Betriebshöfe und die Verwaltung finanziert.

Mehrere Faktoren haben laut Udo Dietrich, zuständig für den Bereich Abfallwirtschaft in der Kreisverwaltung, zu dieser Entwicklung beigetragen: „Mit der Neuausschreibung konnten kostengünstigere Bedingungen erzielt werden“, nenn Dietrich den ersten. Zweitens erlaube es eine Drei-Jahres-Kalkulation, Kostenunterdeckungen auch auf drei Jahre zu strecken. Der dritte, entscheidende Umstand aber sei, dass keine Rückstellungen mehr für die Deponiesanierung gebildet werden müssen. Diese ist im Kreis Wittenberg im vergangen Jahr abgeschlossen worden.

Jede Leerung wird in Rechnung gestellt

Ab Januar gibt es in der Abfallentsorgung eine gravierende Veränderung: Die Müllbanderole wird durch das elektronische Ident-System ersetzt. Der Umtausch der alten Mülltonnen gegen neue mit einem Chip im Deckel ist noch nicht abgeschlossen. „Wir erhalten noch täglich Meldungen von Bürgern, die noch nicht die neue Tonne erhalten haben“, so Dietrich. „Wir gehen aber davon aus, dass das bis zum Jahresende klappt.“ Bei der Leerung der Tonne wird der Chip gescannt und die Müllabfuhr dann im Kundenkonto registriert. Aber Achtung: In Rechnung gestellt wird jede Leerung, ob die Tonne nun voll war oder nicht. Im Unterschied zu elektronischen Systemen anderenorts spielt das Gewicht des entsorgten Restabfalls keine Rolle.

Die Bürger erhalten ab 2016 nicht nur den Bescheid über die Grundgebühr, sondern über einen Abschlag für die Entsorgung von Rest- und Biomüll. (Letzteres entfällt, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Biomüllentsorgung gestellt wurde, weil man selbst entsorgt.) Für das erste Jahr wird ausgehend vom Müllaufkommen ein Durchschnitt angenommen: 2,05 Entsorgungen pro Person (Bio-Müll 1,18). Abgerechnet wird dann im Folgejahr. (mz)