Aus dem Gerichtssaal 40-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht: Ist der Kemberger schuldunfähig?
40-Jähriger steht wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vor Gericht. Er soll die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Aktualisiert: 08.06.2024, 18:29

Dessau/Kemberg/MZ. - In einem Sicherungsverfahren muss sich ein Mann aus Kemberg seit Dienstag vor der 8. Strafkammer verantworten. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der 40-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da er unter einer psychischen Erkrankung leidet.