Veterinärmediziner aus Weißenfels Veterinärmediziner aus Weißenfels: Tierarzt verschläft Notfall

Weißenfels - Die Erschöpfung nach einem langen Arbeitstag könnte für einen Weißenfelser Tierarzt ein Nachspiel haben. Denn er hörte die Notrufe nicht, die ein Hundehalter ihm am zweiten Dezemberwochenende kurz nach Mitternacht telefonisch sendete. Er sei offenbar gerade in einer Tiefschlafphase gewesen, meint der Veterinärmediziner. Auch seine Frau habe nichts gehört und ihn nicht wecken können. Er habe sich dafür am nächsten Morgen entschuldigt, als ihn der Hundehalter noch einmal anrief. Da sei er bereits wieder im Auto zu einem anderen Notfall unterwegs gewesen. Glücklicherweise habe der Mann beherzt gehandelt und sein Tier noch in der Nacht in der Tierklinik vorgestellt, nachdem er ihn nicht erreichen konnte, so stellt es der Weißenfelser Bereitschaftstierarzt dar.
„Er drohte zu platzen“
Ja, dort habe man dem Hund das Leben gerettet, berichtet Lars Grotsch noch aufgeregt angesichts der Nacht, in der er mit seinem Tier litt. Es hatte weihnachtliche Süßigkeiten aufgestöbert und nebst dem bunten Papier gefressen. Von Stunde zu Stunde ging es ihm dann schlechter, „er drohte zu platzen“, sagt Grotsch, warum er mitten in Nacht zum Telefon griff. „Dafür ist doch schließlich ein Bereitschaftsarzt da.“ Doch der habe nicht einmal am Morgen von sich aus zurückgerufen, so Grotsch.
Mit seiner Erwartung an den Bereitschaftsarzt liegt Grotsch völlig richtig. Der müsse kommen, wenn ein Notfall in seiner Dienstbereitschaft eintrete, bestätigt Björn Dittrich, Geschäftsführer der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt. Streitbar sei, was ein Notfall ist. Doch erst einmal müsse der Tierhalter die Möglichkeit erhalten, ihn zeitnah zu erreichen und die Symptome der Erkrankung vorzutragen. Das Telefon zu überhören sei keine Entschuldigung. Es müsse so eingerichtet werden, dass dies nicht passieren könne. Kann der Veterinärarzt nicht sofort reagieren, weil er zum Beispiel in einer anderen Behandlung ist, dann ist zu erwarten, dass er sofort zurückruft, sobald er kann, erläutert Dittrich allgemein gültige Regeln. Dabei warnt er aber zugleich vor Pauschalurteilen. Zu jedem Vorfall müssten beide Seiten gehört werden, um der Wahrheit möglichst nahe zu kommen.
Jährlich etwa 50 Beschwerden
Auch deswegen befasse sich eine Fachkommission der Tierärztekammer jährlich mit etwa 50 Beschwerden unterschiedlicher Art gegen Veterinärmediziner. „Ein Teil davon ist berechtigt“, räumt Dittrich ein, manchmal würden Sanktionen gegen Tierärzte ausgesprochen, in Einzelfällen gingen die Vorwürfe bis vors Gericht. Doch oftmals stelle sich die Situation nach genauer Prüfung auch anders dar als für den Tierhalter. Zum Fall des im Mai 2014 von Seiten des Lützener Martzschparkes kritisierten Bereitschaftsarztes, der nicht kam, um ein Pony von den Resten seiner Nachgeburt zu befreien, habe die Fachkommission jetzt eine Entscheidung getroffen und werde beide Seiten nun davon verständigen (nicht aber die Presse). Doch lassen Dittrichs vorsichtige Worte erwarten, dass die Sachlage für die Kommission nicht so klar war wie für den Beschwerdeführer Andreas Sack, den Leiter des Lützener Martzschparks. (mz)