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Verfahren Verfahren: Nach Widerspruch kam es mit dem Bescheid vom Landesverwaltungsamt noch dicker

25.01.2014, 10:53

Sehr mangelhafte Pflege und Ernährung und andere tierschutzrechtliche Bedenken waren Grund dafür, dass der Betrieb im Droyßiger-Zeitzer Forst seinen Pferdebestand auf 12 Tiere reduzieren sollte. Vier Jahre bereits gab es bei Kontrollen immer wieder Beanstandungen. Die entsprechende Anordnung des Burgenlandkreises zur Reduzierung des Pferdebestandes wurde nach Prüfung des Widerspruchs dagegen vom Landesverwaltungsamt zum kompletten Verbot der Pferdehaltung ausgeweitet. Dies war der Grund für die Tierwegnahme.

Eine Zeit lang gehen die Tiere dann in die Obhut der Behörde, die die Kosten dafür dem Betrieb in Rechnung stellt. Wird keine rechtmäßige Haltung beim Eigentümer gesichert, veräußert die Behörde die Pferde für den Betrieb und verrechnet den Erlös mit den ihr entstandenen Kosten.  

Wenig Hoffnung besteht für die Veterinärbehörde, dass die Tierhalterin ihre Pferde zurückbekommen kann. Denn diese zeige sich nicht einsichtig dazu, die tierschutzrechtlichen Bedingungen ihres Hofes zu verändern. Sie wird sich mittlerweile nicht nur wegen des Verstoßes gegen Tierschutzrecht verantworten müssen. Gegen sie ist auch von einer Helferin des Hofes in Pauscha wegen Handgreiflichkeiten Anzeige erstattet worden. Daraufhin musste die Amtstierärztin das Besuchsrecht für sie zurückziehen.

Von einst 30 Pferden hat die Halterin laut eigenen Aussagen ihren Bestand bereits auf 21 Pferde reduziert und sei dabei gewesen, den Auflagen des Amtes entgegenzukommen. Sie sieht das Vorgehen des Amtes als „völlig überzogen“ und „unrechtmäßig“ an. Mit Anwälten wolle sie ihr Recht durchsetzen, die Tiere wiederzubekommen.