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Sanktionen des Jobcenters Sanktionen des Jobcenters: So teuer ist grundloses Fehlen für Hartz-IV-Empfänger

Von Petra Wozny 13.05.2017, 08:00
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts.
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts. dpa

Weissenfels - Das Jobcenter des Burgenlandkreises hat im vergangenen Jahr im Durchschnitt monatlich rund 450 Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. Der Grund: Sie waren ohne einen driftigen Grund nicht zum Termin erschienen. „Für uns sind Sanktionen das letzte Mittel, denn unser Anliegen ist es, einvernehmlich mit unseren Kunden zu arbeiten“, schildert Betriebsleiter Herwig Fischer. Die Paragrafen 31 und 32 des Sozialgesetzbuches II beschreiben, wie und welche Sanktionen umzusetzen sind.

Versäumte Termine nehmen mit 90 Prozent anteilig an allen Sanktionen den größten Teil ein. Das Gesetz sieht in solchen Fällen vor, dass für zunächst drei Monate der Hartz-IV-Satz von derzeit 409 Euro um zehn bis maximal 30 Prozent gekürzt werden kann. „Wird also ein Kunde eingeladen und der schwänzt den Besuch, kann das eine Einbuße von zunächst 40 Euro zur Folge haben.

Im Durchschnitt liegt die Höhe der Sanktionen bei 100 Euro

Wird er in diesem Monat noch zwei weitere Mal eingeladen und der Betroffene ignoriert wieder ohne Entschuldigung das Treffen, schmälert sich der Hartz-IV-Betrag um ein Drittel, also um rund 135 Euro. Das ist empfindlich“, erklärt Fischer. Im Durchschnitt liegt die Höhe der Sanktionen bei 100 Euro. Ein Viertel aller Sanktionierten ist mit bis zu drei Kürzungen belegt.

Und es gebe auch Frauen und Männer, hier vor allem mehr Männer, die aufgrund von Pflichtverletzungen vollkommen auf Null gesetzt würden. Etwa zehn bis 15 Kunden seien im Burgenlandkreis pro Monat voll sanktioniert. „Da fließt nicht ein Euro mehr.“ Dies sei dann der Fall, wenn vertragliche Vereinbarungen, wie Arbeitsverträge oder Weiterbildungen nicht eingehalten würden.

Derzeit gibt es im Burgenlandkreis 14.273 Hartz-IV-Empfänger

In hartnäckigen Fällen könne dies auch mal ein Vierteljahr angewendet werden. Fischer dazu: „Derjenige verhungert nicht. Er bekommt Lebensmittelgutscheine, die in Discountern eingelöst werden können. Die Kosten der Unterkunft werden weiter vom Jobcenter getragen. Um alles andere muss sich derjenige dann jedoch selbst kümmern. Denn Kosten für Strom oder Handy laufen natürlich weiter für den Kunden auf.“ Solche Fälle seien jedoch unter allen Kunden die Ausnahmen. Monatlich würden etwa zehn Widersprüche eingereicht. Einer würde in einer Klage enden, bilanziert Fischer.

Derzeit gibt es im Burgenlandkreis 14.273 Hartz-IV-Empfänger. Mindestens einmal monatlich würden sie per Brief ins Jobcenter eingeladen. „Bei den erteilten Sanktionen liegen wir im Landesdurchschnitt“, rechnet der Betriebsleiter vor. Fischer baut auf die Beratungskompetenz. Langzeitarbeitslose sollen wieder Vertrauen zu sich finden, Jugendliche möglichst einen Schulabschluss machen. „Im gegenseitigen Miteinander kann das klappen“, so Fischer. Seit 2015 wurde die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher von 16.700 auf 14.273 gesenkt. (mz)