Nach Tod des 30-Jährigen Nach Tod des 30-Jährigen: Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Polizisten

Weissenfels - Bei der Waffe, mit der ein 30-jähriger Weißenfelser in der Nacht zu Sonntag in der Hospitalstraße Polizisten bedroht hat, handelt es sich dem ersten Anschein nach um ein Luftgewehr. „Ich kann derzeit aber noch nicht ausschließen, dass die Waffe möglicherweise aufgebohrt wurde“, sagt Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang auf Nachfrage. Klarheit soll nun ein angefordertes waffentechnisches Gutachten schaffen. Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass die Waffe verändert worden sei.
Verfahren gegen Polizisten ist standardmäßig
Der 30-Jährige ist bei dem Einsatz am Wochenende von einem Polizisten angeschossen worden und am darauffolgenden Dienstag seiner erlittenen Verletzung erlegen. Ob der Polizist, der den verhängnisvollen Schuss am Wochenende abgegeben hat, vom Dienst suspendiert worden ist, dazu wollte sich die ermittelnde Polizeiinspektion Magdeburg am Donnerstag nicht äußern. Sie verwies auf Datenschutzbestimmungen. Ein Sprecher bestätigte, dass nach der Abgabe eines Schusses standardmäßig ein Verfahren gegen einen Beamten eingeleitet wird. „Das müssen wir nun abwarten“, erklärte er.
Für Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang gibt es bisher keine Hinweise auf ein offensichtliches Fehlverhalten des Beamten. Ob die Polizei in der Weißenfelser Hospitalstraße von dem 30-Jährigen mit einer echten oder einer Dekowaffe bedroht worden ist, sei aus rechtlicher Sicht übrigens irrelevant, so der Oberstaatsanwalt. Denn der Polizeibeamte müsse davon ausgehen, dass es sich um eine reale Bedrohung handelt.
Polizisten wurden mit Flasche beworfen und nahmen einen Schuss wahr
Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte der 30-Jährige die Polizei am Sonnabend zunächst selbst gerufen. Vor Ort wurden die Beamten dann mit einer Flasche beworfen, wobei die Scheibe eines Streifenwagens beschädigt worden ist. Auch einen Schuss nahmen die Polizisten wahr. Abgefeuert mutmaßlich von einem „waffenähnlichen Gegenstand“. Laut Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang handelte es sich dabei mutmaßlich nicht um das Luftgewehr, sondern eine andere Kurzwaffe. (mz)
